Die Finanzverwaltung informiert
Bezugsgebühr für das Mitteilungsblatt Die Bezugsgebühr für das gemeindliche Mitteilungsblatt für das Kalenderjahr 2024 wird am 02.04.2024 zur Zahlung fällig. Denjenigen, die dem Markt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht. Haben sich Ihre Bankdaten geändert? Dann bitten wir um Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses finden Sie auf unserer