Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans

„ehemaliges BayWa-Gelände“

(§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

 

Der Marktrat Beratzhausen hat am 24.09.2020 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans „ehemaliges BayWa-Gelände“ ohne Änderung der Aufstellung zu genehmigen.

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der Beschluss vom 24.09.2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der Entwurf samt Begründung i. d. Fassung vom 20.02.2020 in der Zeit

 

vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020

 

im Markt Beratzhausen, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Bauverwaltung, Zimmer-Nr. 106 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Außerdem sind diese Unterlagen im angegebenen Zeitraum auf der Homepage www.beratzhausen.com einzusehen.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können im Rahmen der Auslegungsfrist Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beratzhausen vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Der Markt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens abgesehen.

 

Der als Anlage beigefügte Planentwurf in der Fassung vom 24.09.2020 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

 

 

Beratzhausen, 08.10.2020

 

Markt Beratzhausen

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

Ortsüblich bekannt gemacht durch Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt Nr. 41 am 09.10.2020.

 

Anlage zur Bekanntmachung

Über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB „ehemaliges BayWa-Gelände“