Die zweite Rate 2022 der Grundsteuer, die zweite Rate 2022 Kanalgebühren und die zweite Rate 2022 Gewerbesteuervorauszahlung sind am 15.05.2022 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag.

 

Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.

 

An alle bisherigen Barzahler: In diesem Zusammenhang dürfen wir unsere Bitte um Erteilung von Abbuchungsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandat erneuern.

 

Mit der Erteilung einer Bankabbuchungserlaubnis/SEPA-Lastschriftmandat würden Sie dem Markt und sich selbst erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand ersparen.

 

Die hierfür erforderlichen Vordrucke liegen bei der Marktkasse auf bzw. können auch über das Internet abgerufen werden unter

http://www.beratzhausen.com – Rathaus & Verwaltung – Virtuelles Rathaus – Finanzverwaltung – SEPA-Lastschriftmandat