Der Markt Beratzhausen will im Rahmen seines Weihnachtshilfswerks auch in diesem Jahr wieder bedürftige Personen und Familien unterstützen. Konkret wird – wie in den Vorjahren – ein Gutschein im Wert von 15,00 € zugesandt, der in den Beratzhausener und Pfraundorfer Geschäften eingelöst werden kann.

 

Unter hilfsbedürftige Personen und Familien fallen in erster Linie Bezieher von Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz-IV“) und Grundsicherung. Ein Großteil dieses Personenkreises hat in den letzten Jahren entsprechende Gutscheine automatisch erhalten. Jedoch wurden im Nachhinein immer wieder Einzelfälle bekannt, die nicht mit einem Gutschein bedacht wurden, da der Verwaltung zum Zeitpunkt der Übersendung keine entsprechenden Informationen vorlagen.

 

Ziel der Aktion ist aber, dass möglichst alle Bedürftige einen solchen Gutschein erhalten.

 

Wer also Bezieher von ALG II oder Grundsicherung ist, oder sich aus anderem Grunde für bedürftig hält und im letzten Jahr keinen Gutschein des Weihnachtshilfswerkes erhalten hat, sollte sich beim Sachbearbeiter in der Gemeinde melden (zuständig ist Herr Alfred Braun, Zi. 1, ( 09493/9400-11,

E-Mail: alfred.braun@markt-beratzhausen.de).