AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER UNTERNEHMENSSATZUNG FÜR DAS „KMB –
KOMMUNAL-SERVICEUNTERNEHMEN IM MARKT BERATZHAUSEN
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 die Unternehmenssatzung für das „KMB – Kommunal- Serviceunternehmen im Markt Beratzhausen“ beschlossen.
Diese Unternehmenssatzung tritt mit dem 24.09.2020 in Kraft und wird am 02.10.2020 im Mitteilungsblatt Nr. 40 bekannt gemacht.
Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Unternehmenssatzung für das „Kommunal- Serviceunternehmen im Markt Beratzhausen“ in der Zeit vom 02.10.2020 bis 01.11.2020 im Rathaus, Marktstraße 31, Zimmer Nr. 105, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Satzung kann auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com eingesehen werden.
Beratzhausen, 30.09.2020
Beer
1. Bürgermeister
Unternehmenssatzung für das KMB-Kommunal-Serviceunternehmen im Markt Beratzhausen