Bekanntmachung
der Öffentlichen Auslegung zur Bebauungsplanänderung
„Zehentberg V – 2. Änderung“
(§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches)
Der Marktrat Beratzhausen hat am 24.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Zehentberg V“ im Bereich des Kindergartens St. Nikolaus und des Kinderspielplatzes aufgrund des geplanten Kindergartenanbaus zu ändern.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden in der Marktratssitzung vom 24.09.2020 beschlussmäßig abgewogen.
Ebenfalls in der Sitzung vom 24.09.2020 hat der Marktrat Beratzhausen den vom Büro Eder Ingenieure Regensburg angepassten Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung in der Fassung vom 24.09.2020 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Da sich durch die gefassten Beschlüsse inhaltlich und planerisch Änderungen ergeben, wurde die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, mit einer unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse geänderten Planung eine erneute Beteiligung durchzuführen.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss vom 24.09.2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der Änderungsentwurf samt Begründung i. d. Fassung vom 24.09.2020 in der Zeit
vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020
im Markt Beratzhausen, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Bauverwaltung, Zimmer-Nr. 106 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Außerdem sind diese Unterlagen im angegebenen Zeitraum auf der Homepage www.beratzhausen.com einzusehen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können im Rahmen der Auslegungsfrist Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (farbig markiert), abgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beratzhausen vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Der Markt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens abgesehen.
Der als Anlage beigefügte Planentwurf in der Fassung vom 24.09.2020 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung
Beratzhausen, 08.10.2020
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt Nr. 41 am 09.10.2020.
Anlage zur Bekanntmachung
Über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
zur Änderung des Bebauungsplans „Zehentberg V – 2. Änderung“