Bekanntmachung der Marktgemeinde Beratzhausen
über die Aufstellung des Bebauungsplans
„Photovoltaikanlage Kreuth“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kreuth“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich von Schwarzenthonhausen auf den Flurstücken 193, 198, 195, 214, 215 in der Gemarkung Schwarzenthonhausen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Planung dient der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Dieser Beschluss wird gemäß § 27a VwVfG ins Internet eingestellt unter:
https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/
Beratzhausen, den 10.12.2020
Matthias Beer
1. Bürgermeister