Bekanntmachung der Marktgemeinde Beratzhausen
Über den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“
gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2020 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans betrifft das Gebiet nördlich von Schwarzenthonhausen auf den Flurstücken 193, 198, 195, 214, 215, Gemarkung Schwarzenthonhausen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Photovoltaikanlage Kreuth“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Planung dient der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Dieser Beschluss wird gemäß § 27a VwVfG ins Internet eingestellt unter: https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/
Beratzhausen, den 10.12.2020
Matthias Beer
1. Bürgermeister