Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmungsverfügung: Widmung des Fußweges „Nähe Steigerwaldstraße“ für den öffentlichen Verkehr, Fl.Nr. 871/37, Gemarkung Beratzhausen Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen wird diese Straße zu einer Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist der Markt Beratzhausen. Beschreibung: