Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses

für den Bebauungsplan „An der Mühlenstraße“

 

Der Markt Beratzhausen beschließt in der Sitzung vom 29.11.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „An der Mühlenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Das Baugebiet umfasst die FlNrn. 680, 659/2 und 665, Gemarkung Beratzhausen.

 

Die Planung dient der Errichtung einer Wohnanlage.

 

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Auslegung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses erfolgt eine Woche nach Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses des Bebauungsplans.

 

Beratzhausen, den 20.01.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 


 

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

für den Flächennutzungsplan „An der Mühlenstraße“

 

Der Markt Beratzhausen beschließt in der Sitzung vom 17.12.2020 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Mühlenstraße“, die gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Mühelnstarße“ erfolgt.

 

Das Baugebiet umfasst die FlNr. 680, Gemarkung Beratzhausen.

 

Die überplante Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt und wird zur Allgemeinen Wohnbebauung (WA) umgeplant.

 

Die Auslegung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses erfolgt eine Woche nach Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses des Flächennutzungsplans.

 

Beratzhausen, den 20.01.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister