Dokumente im Auslegungsverfahren:
Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung und dem Auslegungsverfahren wurde im Mitteilungsblatt Nr. 15, vom 16.04.2021 und im Eingangsbereich der Marktstr. 31 als Aushang ortsüblich mitgeteilt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die 15. Flächennutzungsplan Änderung beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Bebauungsplanverfahrens – Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ – der im Parallelverfahren aufgestellt wird und ist im abgebildeten Plan rot umrandet:
Die Planung dient dem Ziel und Zweck der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden sowie dem Erfordernis, Bebauungspläne gem. § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der derzeitige Stand der Entwurfsplanung, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie Standortalternativenprüfung kann in der Zeit vom 26. April bis einschließlich 28. Mai 2021 im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Während der oben genannten Frist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren frühzeitig beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden i.S.d § 2 Abs.2 BauGB findet ebenfalls im o.g. Zeitraum statt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Beratzhausen, 1. Bürgermeister Beer