Dokumente im Auslegungsverfahren:
Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung und dem Auslegungsverfahren wurde im Mitteilungsblatt Nr. 15, vom 16.04.2021 und im Eingangsbereich der Marktstr. 31 als Aushang ortsüblich mitgeteilt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 für den o.g. Bebauungsplan den Aufstellungsbeschluss gefasst.Das Plangebiet befindet sich nördlich von Schwarzenthonhausen in der Gemarkung Schwarzenthonhausen und umfasst Teilflächen der Flurstücke 193, 195, 198, 214, 215. Es umgibt die Aussiedlerhöfe „Kreuth“ und grenzt nördlich an das Waldgebiet „Steinholz“ an. Westlich und südlich des Plangebiets befindet sich ebenfalls Wald.
Die Planung dient dem Ziel und Zweck der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden.
Der derzeitige Stand der Entwurfsplanung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, kann in der Zeit vom 26.April bis einschließlich 28. Mai 2021 in der Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren frühzeitig beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden i.S.d. § 2 Abs.2 BauGB findet ebenfalls im o.g. Zeitraum statt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Beratzhausen, 1. Bürgermeister Beer