Dokumente zur wiederholten Auslegung
Der Marktrat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Rechberg Nord II“ (§ 30 Abs. 1 BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen. Im Zuge dieser Verfahrensvorschriften wurde von der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fanden in der Zeit von 16.12.2019 bis 24.01.2020 statt.
Die jetzt wiederholte Auslegung des Bebauungsplans „Rechberg Nord II“ (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des BauGB) beinhaltet die Anpassung des Entwurfs auf der Grundlage der beteiligten Öffentlichkeit und der Fachstellen. Die Bekanntmachung zur wiederholten Auslegung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 15, vom 16.04.2021 und im Eingangsbereich der Marktstr. 31 ortsüblich mitgeteilt.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss vom 25.03.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf des überarbeiteten Planentwurfs liegt in der Zeit vom
26.04.2021 bis 28.05.2021
in der Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen im Eingangsbereich während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Ebenfalls werden in diesem Zeitraum die Planunterlagen auf der Homepage des Marktes Beratzhausen zugänglich gemacht (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 BekanntmVO).
Während der oben genannten Frist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB aufgefordert. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden i.S.d. § 2 Abs.2 BauGB findet ebenfalls im o.g. Zeitraum statt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a Absatz 1 und § 10 a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Markt Beratzhausen, 1. Bürgermeister Beer