Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

FlNPl. Änderung – Entwurf

FlNPl. Änderung – Begründung

Artenschutzrechtliche Prüfung

 

Für die 15. Änderung (Deckblattänderung) des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücks-Nr. 193, 195, 198, 214 und 215   in der Gemarkung Schwarzenthonhausen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die 15. Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren beschlossen. Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 10.12.2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Im Zeitraum vom 26.04.2021 bis 28.05.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.07.2021 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit- und gegeneinander abgewogen.

Weiterhin hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Beratzhausen in der Sitzung vom 29.07.2021 den unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeiteten Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kreuth, Gemarkung Schwarzenthonhausen, in der Fassung vom 29.07.2021 gebilligt, und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Sonnenenergienutzung durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Speicher und zur Errichtung einer solchen auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden sowie dem Erfordernis, Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Das Plangebiet umfasst die Flächen des Bebauungsplanverfahrens – Bebauungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Kreuth“ mit integriertem Grünordnungsplan, der gleichzeitig aufgestellt wird (Parallelverfahren) und ebenfalls zur Beteiligung ausliegt. Es liegt nördlich von Schwarzenthonhausen und umfasst ca. 21,5 ha und ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet gekennzeichnet.

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann im Zeitraum vom

 

Montag, 23.08.2021 bis einschließlich Montag, 27.09.2021

 

in der Bauverwaltung, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums auch im Internet unter www.Beratzhausen.com im Bereich „Aktuelles“ und „Digitale Amtstafel“ abrufbar.

Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden zur Einsicht während des Auslegungszeitraums vor Ort zur Verfügung gestellt.

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation (Covid-19 – „Corona-Virus“) weist die Marktgemeinde Beratzhausen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin und bittet hiervon überwiegend Gebrauch zu machen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen liegen insbesondere in Form des Umweltberichtes und der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Planung vor.

Im Umweltbericht wurde verbalargumentativ eine Erfassung der Bestandssituation zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete, Mensch, Bevölkerung, Gesundheit, Orts- und Landschaftsbild und Schutzgut Kultur- und Sachgüter, sowie Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen.

Weiterhin werden die geprüften Standortalternativen dargestellt.

Schutzgut Mensch, Bevölkerung, Gesundheit
im direkten Umfeld bei den Gehöften Kreuth, umgeben von Waldflächen, größere Siedlungseinheit 800 m südlicher Entfernung- Schwarzenthonhausen, Wander- oder Radwege nicht in Nähe, durch landwirtschaftliche Nutzung und Lage keine Bedeutsamkeit Erholung bzw. Naherholungssuchende, keine Vorbelastungen, keine klassifizierten Straßen im Umfeld, Erschließung über öffentlich gewidmete Wege gesichert, geringfügige Reflexion und Lärm im direkten Umfeld durch Betrieb nicht auszuschließen

Grünordnerische Festsetzungen, Eingrünung im Osten, Gestalterische Festsetzungen, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche, Hinweise zum Brandschutz in den textlichen Hinweisen und Empfehlungen Teil (C)

Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete
Acker und Wiesen, bestehende Baumreihe in Planfläche zum Erhalt integriert, keine Natura-2000-Gebiete betroffen, keine amtlich kartierten Biotope betroffen, Bestandsaufnahme durch Geländebegehung, Bedeutung als Lebensraum für feldgebundene Vogelarten, Kartierung durch Biologen zwischen März und Juni 2021 mit Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, 29 nachgewiesene Vogelarten, wobei Feldlerche und Baumpieper als gefährdet eingestuft werden, Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) notwendig, um die lokale Population von Baumpieper und Feldlerche nicht zu gefährden, Waldfledermäuse potentiell zu erwarten- aufgrund Extensivierung unterhalb der Module keine Auswirkungen zu erwarten

Festsetzungen zu „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzfläche innerhalb des Geltungsbereichs (private Grünfläche), Grünordnerische Festsetzungen (Eingrünung im Osten), Gestalterische Festsetzungen, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche

Schutzgut Boden und Fläche
Auswertung der Übersichtsbodenkarte, geologische Karte Bayern, keine Altlasten bekannt, anthropogen geprägter Boden (Acker, Wechselbewuchs), Dauerbewuchs durch Hecken und Grünland, lehmige Böden mit einer geringer bis durchschnittliche Ertragsfähigkeit, nur geringfügige Versiegelung zu erwarten, da Rammprofile verwendet werden, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Extensivierung der Fläche, Umwidmung großer landwirtschaftlicher Flächen

Festsetzungen zu „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzfläche innerhalb des Geltungsbereichs (private Grünfläche), Grünordnerische Festsetzungen (Eingrünung im Osten), Gestalterische Festsetzungen, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche, Hinweise zu Grundwasserschutz und Versickerung in den textlichen Hinweisen und Empfehlungen Teil (C)

Schutzgut Wasser
Keine Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, kein wassersensibler Bereich, keine Oberflächengewässer, Beeinflussung des Boden-Wasserhaushalts nur gering, da keine großflächige Versiegelung stattfindet, breitflächige Versickerung, aufgrund Ausgangsgestein (Kalk- und Dolomitstein) gute Versickerungsleistung, durch Extensivierung unterhalb der Module ist mit einem ausgewogenen Boden-Wasserhaushalt zu rechnen

siehe Schutzgut Boden

Schutzgut Klima/Luft

freie Lage, Kaltluftentstehungsgebiet, Frisch- und Kaltluft fließt hangabwärts Richtung Schwarze Laber, umliegenden großflächige Waldflächen als Frischluftproduktionsfläche von allgemeiner Bedeutung, keine Vorbelastung, Luftschadstoffe und wassergefährdende Stoffe sowie sonstige Emissionen sind nicht zu erwarten

Festsetzungen zu „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzfläche innerhalb des Geltungsbereichs (private Grünfläche), Grünordnerische Festsetzungen (Eingrünung im Osten), Gestalterische Festsetzungen, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche, Festsetzungen von fundamentfreien Modulen und zulässiger Grundfläche

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

ländlich geprägt, durch Siedlungsflächen, kleine Gemeindeverbindungsstraßen, Stromfreileitungen, Gehölzflächen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen gegliedert, großflächige Gewerbeflächen oder technische Anlagen fehlen vollständig, durch Lage und Einschluss von Waldflächen ist Planfläche nur im direkten Nahbereich einsehbar, im Mittelbereich sind ausreichend Walflächen, Waldinseln und Feldgehölze vorhanden, das um die Fläche abzuschirmen, keine erhebliche Fernwirkung, wesentliche Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes im Nahbereich/um die Gehöfte, Erholungspotential wird nicht beeinträchtigt, Wander- und Radwege bleiben erhalten, kein direkter Bezug zur Anlage, landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, Landschaftsschutzgebiet im westlichen Teilgebiet – naturschutzrechtliche Befreiung für die Anlage nach § 67 BNatSchG über den Vorhabenträger

Grünordnerische und gestalterische Festsetzungen (zu Werbeanlagen Beleuchtung, bauliche Anlagen, Einfriedung), Eingrünung im Osten, Erhalt der bestehenden Baumhecke (Integration in Planung)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Auswertung vorhandener Boden-, Bau- und landschaftsprägender Denkmäler (BayLfD), Bodendenkmal D-3-6836-0014 (Mesolithische Freilandstation, metallzeitliche Siedlung) liegt im südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches, fachgerechte Berücksichtigung des vorhandenen Bodendenkmals sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (keine Kabelgräben im Bereich des Denkmales)

Textliche Hinweise und Empfehlungen zum Denkmalschutz (Teil C ), Module sind nur ohne unter- und oberirdische Fundamente zulässig

Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien
Keine Abfallproduktion, keine Zusatzemissionen durch Fahrverkehr und Heizanlagen zu erwarten, Fernwartung, Förderung erneuerbarer Energien durch die Freiflächenphotovoltaikanlage

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift (auch telefonisch) abgegeben werden.

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation (Covid-19 – „Corona-Virus“) weist die Marktgemeinde Beratzhausen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin (siehe oben) und bittet hiervon überwiegend Gebrauch zu machen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Marktgemeinde Beratzhausen, 13.08.2021

Matthias Beer, 1. Bürgermeister