Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „An der Mühlenstraße“

 

Bebauungsplan mit Erschließungsplan

Objektpläne: Grundriss, Ansichten

Begründung

Schallschutzgutachten

Baugrunduntersuchung

 

 Vollzug des Baugesetzbuchs

Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „An der Mühlenstraße“ (Flurnummer 680, Gemarkung Beratzhausen).

Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Im vereinfachten Verfahren wird nach §13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a, BauGB abgesehen.

 

Billigungsbeschluss

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 29.07.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „An der Mühlenstraße“ in der Fassung vom 09.02.2021 mit den in der Marktratssitzung beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

In den Auslegungsunterlagen sind die Stellungnahmen und die Ergebnisse der Abwägung aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.

 

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende Unterlagen vorhanden:

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensvermerken
  • Objektpläne: Die Objektpläne entsprechen dem Stand, dem Umfang und dem Inhalt einer Genehmigungsplanung. Neben den Grundrissen aller Geschosse und den Ansichten enthalten die Pläne auch Informationen zu den Anpassungen des Geländes in Form von Abgrabungen und Auffüllungen in mehreren Schnitten an eingetragenen Rasterlinien.
  • Fachgutachten Baugrund
  • Fachgutachten Schallschutz

Die oben genannten Planungsunterlagen mit Begründung liegen in der Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Raum 106 vom 16.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Zusätzlich ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung auch auf der Homepage www.beratzhausen.com im Bereich „Aktuelles“ – „Digitale Amtstafel“ einsehbar und abrufbar.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Beratzhausen, 04.08.2021

1. Bürgermeister Matthias Beer