Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Rechberg Nord II“ des Marktes Beratzhausen.
Bebauungsplan „Rechberg Nord II“
Der Markt Beratzhausen hat mit Beschluss vom 29.07.2021 den Bebauungsplan „Rechberg Nord II“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung an zu jedermanns Einsicht im Markt Beratzhausen, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung Auskunft gegeben.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wurde von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a Absatz 1 und § 10 a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- Nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- Nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Beratzhausen, 04.08.2021
1. Bürgermeister Matthias Beer