Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Entwurf des Bebauungsplanes „Rechberg Süd“

mit Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 24.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Rechberg Süd“ in der Fassung vom 24.03.2022 mit den in der Marktratssitzung beschlossenen Änderungen gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Rechberg Süd“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 105, Marktstr. 31

 

vom 19.04.2022 bis einschließlich 24.05.2022

 

während der Öffnungszeiten und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende Unterlagen vorhanden:

 

  • Bebauungsplan mit Begründung und Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensvermerken in der Fassung vom 24.03.2022
  • Entwässerungskonzept

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB und auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter: www.beratzhausen.com – Startseite und Aktuelles – Amtstafel veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Anlagen

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan nach § 13b BauGB

 

Beratzhausen, 08.04.2022

Matthias Beer
1. Bürgermeister

angeheftet: 08.04.2022
abgenommen: 25.05.2022