Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Entwurf des Bebauungsplanes „Rechberg Süd“

mit Ankündigung der Öffentlichen Auslegung

gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m.§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Billigung der Beteiligung

der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 24.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Rechberg Süd“ in der Fassung vom 24.03.2022 mit den in der Marktratssitzung beschlossenen Änderungen gebilligt. Im anschließenden Auslegungsverfahren und bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen verschiedene Stellungnahmen ein, welche einer Abwägung zugeführt wurden. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 28.07.2022 den entsprechenden Abwägungsvorschlag gebilligt und die Verwaltung mit der erneuten Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Rechberg Süd“ (Allgemeines Wohngebiet) und die Begründung liegen daher im Nebengebäude des Rathauses Beratzhausen, Zimmer 105, Marktstr. 31

 

vom 29.08.2022 bis einschließlich 04.10.2022

 

während der Öffnungszeiten und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gemäß §4a Abs. 3 BauGB wird jedoch darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können.

 

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind wie folgt festgelegt:

 

Montag, Dienstag:           7:30 Uhr – 12:30 Uhr

Mittwoch:                            geschlossen

Donnerstag:                       7:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                                 7:30 Uhr – 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende Unterlagen vorhanden:

 

  • Bebauungsplan mit Begründung und Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensvermerken in der Fassung vom 28.07.2022
  • Entwässerungskonzept
  • Immissionstechnischer Bericht der IFB Eigenschenk GmbH vom 22.07.2022

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB und auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter: www.beratzhausen.com – Startseite und Aktuelles – Amtstafel veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Anlagen

BBP-Entwurf_Rechberg Süd

 

Beratzhausen, 19.08.2022

Markt Beratzhausen

Matthias Beer
Bürgermeister

 

angeheftet am:      19.08.2022
abgenommen am: 05.10.2022