Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB der Marktgemeinde Beratzhausen für den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Beratzhausen
Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP), in der Fassung vom 31.01.2023, bezieht sich auf das gesamte Marktgemeindegebiet von Beratzhausen.
Übersichtslageplan
Wesentliche Inhalte der Neuaufstellung sind:
- die Darstellung zukünftiger Entwicklungsflächen entsprechend dem aktuellen Bedarf, den Vorgaben der Regional- und Landesplanung und den aktuellen Entwicklungen sowie
- die Anpassung der im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen, insbesondere der bebauten Flächen, an die tatsächlich vorliegenden Nutzungen und aktuelle Baunutzungsverordnung
- Integration eines Landschaftsplanes mit landschaftspflegerischen und naturschutzfachlichen Belangen/ Maßnahmen
Änderungen zum bisherigen Entwurf (vom 29.07.2021) sind in den aktuellen Planunterlagen rot markiert.
Der Entwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Nebengebäude Rathaus, Zimmer 105 (Anschrift: Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen) vom 17.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023 während folgender Zeiten öffentlich aus.
Mo: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Di: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung bei Hr. Hartl (09493/9400-14) ist empfehlenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur Begründung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 31.01.2023 mit Informationen über die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und sonstige Sachgüter
- Erläuterung zum integrierten Landschaftsplan, mit Steckbrief von Flusswasserkörper Schwarze Laber und Geotope, in der Fassung vom 31.01.2023
- Erläuterungen zum Flächennutzungsplan, in der Fassung vom 31.01.2023
- Denkmalliste der Bau- und Bodendenkmäler
- Schalltechnische Untersuchung – überschlägige Berechnungen zu Potentialflächen im FNP, 03.12.2021
Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung |
neue Siedlungsflächen im Anschluss an die Siedlungsgebiete Beratzhausen, Mausheim, Hardt, Unter- und Oberpfraundorf und Rechberg, land- und forstwirtschaftlich geprägtes Gemeindegebiet, gewerbliche Erweiterung im Norden Beratzhausen und bei Unterpfraundorf, Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm bestehen durch die im Marktgemeindegebiet verlaufenden Bundesautobahn A3, Staatstraßen 2394 und 2041 sowie die Kreisstraßen R 9 und R 11 sowie R 34, Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung, für Wohnbauflächen in Rechberg umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, aktiver Lärmschutz entlang Staatsstraße im Nordosten von Beratzhausen, für die Wohnbauflächen Beratzhausen West und Oberndorf passive Schallschutzmaßnahmen aufgrund Bahnlinie, in Mausheim sind die Potentialflächen nur mit passiven und aktiven Maßnahmen zu realisieren, im nördlichen Marktgemeindegebiet bestehen fünf große Windkraftanlagen, Ergänzung und Aktualisierung der Begründung zur Bevölkerungsentwicklung und zum Bedarfsnachweis, Aktualisierungen von Flächen wegen zwischenzeitlichen Baugenehmigungen/Entwicklungen, keine Auswirkungen auf regionalplanerische Vorbehalts- und Vorranggebiete, Labertal erhöhte Bedeutung für Erholung bzw. Naherholungssuchende, Sport- und Erholungseinrichtungen am Maria-Hilf-Berg sowie Freibad
Hinweis zu Bedarfsnachweis und Innenentwicklung, Ablehnung der Gewerbe-Alternativfläche bei Unterpfraundorf-St 2041, Ablehnung der Wohnbaufläche Beratzhausen Nord, Hinweis Baumfallzone bei benachbarten Waldflächen, Aktualisierung der Ziele und Grundsätze des aktuellen Landesentwicklungsprogramms Bayern in der Begründung, Hinweise zu Gebäudebestand im Außenbereich miteinbeziehen, Hinweis zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, Verkehrslärmbelastung – Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung, Hinweise zu Immissionen entlang der Bahnlinie – keine unmittelbare Ausweisung von neuen Potentialflächen entlang der Bahnlinie, Hinweis zur Restriktion Bauschuttdeponie bei Rechberg, Hinweis zu bestehenden Gewerbe bei Beratzhausen Nordwest – Anpassung der Entwicklungsflächen an Bestand und Entwicklungsmöglichkeit am Ortsrand |
Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete |
ausgewiesene Potentiale meist landwirtschaftliche Flächen, voraussichtlich vor allem feldgebundene Arten wie der Feldhase, die Feldlerche oder Wachtel betroffen, Hecken und Gehölze sowie potentiell Magerrasen (Biotope) bei Beratzhausen Nord betroffen – hier Artenvorkommen beachten und zu untersuchen, ggf. Ausnahme/Heckenbeseitigung, Besondere Artenvorkommen im Marktgemeindegebiet beziehen sich vorrangig auf Sonderstandorte wie Nasswiesen und magere Hänge der Schwarzen Laber mit Felsen, artenreiche und besondere Lebensräume wie das feucht-nasse Tal der Schwarzen Laber, die Trocken- und Felsstandorte entlang von Hängen und Flanken oder große Waldflächen sind durch die städtebaulichen Entwicklungsflächen nicht betroffen, Vorprüfung hinsichtlich Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete
Hinweise zu angrenzenden Biotopen/Strukturen, Beeinflussung durch Heranrücken der Wohn- und Gewerbeflächen, Hinweis ausreichend breite Eingrünung der Sondergebietsfläche bei Unterpfraundorf, Hinweis Wohnfläche in Rechberg Nord durch landschaftliche Topographie ungünstig – wird nicht weiterverfolgt, Beeinflussung der Erholungs- und Heckenlandschaft bei Beratzhausen Nord (Wohnbaufläche Ende Oberpfalzstraße) – wird weiter verfolgt |
Schutzgut Boden und Fläche |
Malm (Weißer Jura) – Mergel-, Kalk- und Dolomitstein, Lehmiger Boden mit geringer bis mittlere Ertragsfähigkeit, bedarfsgerechte Ausweisung neuer Potentialflächen für die Siedlungsentwicklung gemäß Bedarfsberechnung
Hinweis zu Geotopschutz und Geogefahren, Dolinen und Bodenschutz – Ergänzung in der Planung, Steckbriefe der vorhandenen Geotope |
Schutzgut Wasser |
mehrere Wasserschutzgebiete vorhanden, in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt, aufgrund der Geologie sind nur wenige Stillgewässer vorhanden, Entwicklungsfläche Mausheim (Zone IIIB) liegt im Wasserschutzgebiet – Verordnung beachten, ggf. spezielle Maßnahmen zu treffen, keine Überschwemmungsgebiete betroffen, Altlastenverdachtsfläche in Planzeichnung dargestellt, Darstellung eines vorläufig ermittelten Überschwemmungsbereiches entlang der schwarzen Laber
Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Abwasser und Gewässerschutz – Aufnahme in die Planung, Hinweis zur Gewässernutzung, Quellen und Grundwasserstände – Aktualisierung des Landschaftsplanes, Gewässerentwicklungsplan der Schwarzen Laber in Landschaftsplan eingefügt, Hinweise zu Brunnen, Pumpstationen und Regenrückhaltebecken
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Schutzgut Klima/Luft |
Vorbelastung durch Bahnlinie und Autobahn, Großflächige Waldflächen als bedeutsame Frischluftproduktionsgebiete, Tal der Schwarzen Laber als bedeutsame klimatische Schneise, Eingrünung bei Potentialflächen vorgesehen |
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild |
Hügelige Landschaft mit zahlreichen Einzelgehöften, kleinteiligen Siedlungen und „Splittersiedlungen“, ausgeprägte Topographie, weit einsehbare Kuppen mit Gehöften, Facettenreichtum der Landschaft entlang des Flusstals sind von höchster Bedeutung für die Erholungsnutzung, typische Heckenlandschaften, Eingrünung neuer Siedlungseinheiten wird angestrebt, südwestliches Gemeindegebiet liegt in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, Landschaftsschutzgebiet im Gemeindegebiet vorliegend
Vorschlag zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes, Ablehnung Wohngebietsfläche am südwestlichen Ortsrand von Beratzhausen (Ende Schloßbergstraße) – wird nicht weiter verfolgt, Ablehnung Wohngebietsfläche am nordwestlichen Ortsrand von Beratzhausen (Ende Oberpfalzstraße) – wird weiter verfolgt, Ablehnung Gewerbegebiet südlich Unterpfraundorf – wird weiter verfolgt als Sondergebiet |
Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Bau- und Bodendenkmäler sind in der Planzeichnung dargestellt, besondere geologische und kulturhistorische Sonderformen finden sich entlang der Schwarzen Laber durch die steilen Hangleiten mit schroffen Kalkfelsen sowie zahlreich begleitenden Mühlen, Bodendenkmäler bei neuen Entwicklungsflächen Oberndorf Ost, Beratzhausen Nordwest betroffen
Hinweis auf Bau- und Bodendenkmäler im Markgemeindegebiet, Liste und Umfang beigefügt |
Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien |
Darstellung von Altlastenverdachtsflächen in der Planzeichnung, großes Sondergebiet für Sonnenenergienutzung bei Kreuth, Daten zu Abwasser/Kläranlage in Planung ergänzt |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Anlagen
>>FNP-Beratzhausen mit Änderungen in rot_Entwurf_erneute Auslegung
>>FNP Beratzhausen_Begründung_Änderungen in rot_Entwurf_erneute Auslegung
>>Tabelle Entwicklungspotentiale_Stand 31.01.2023
>>Liste mit Flächenumgriff der vorhandenen Bodendenkmäler
>>Umweltbericht_Änderungen in rot_Entwurf_erneute Auslegung
>>Landschaftsplan Erläuterung_Änderungen in rot_Entwurf_erneute Auslegung
>>Landschaftsökolgische Einheiten_A3
>>Stellungnahme Bund Naturschutz 16.03.2022
>>Stellungnahme Landesfischereiverband 24.02.2022
>>Stellungnahme Regierung der Oberpfalz SG 24 31.03.2022
>>FNPl_Gesamtfortschreibung_Stellungnahme
Beratzhausen, 16.03.2023
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister