Aufforderung zur Hundeanmeldung

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung jeder über vier Monate alte Hund unverzüglich beim Markt Beratzhausen anzumelden ist.

Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite des Marktes Beratzhausen, https://beratzhausen.com/formulare/ ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt auf dem Postweg an den Markt Beratzhausen gesendet werden kann.

Gerne können Sie Ihren Hund auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Beratzhausen zur Hundesteuer anmelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund nicht steuerpflichtig angemeldet ist.

Steueramt des Marktes Beratzhausen