Die erste Rate 2022 der Grundsteuer und die erste Rate 2022 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.02.2022 zur Zahlung fällig.

 

Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.

 

An alle bisherigen Barzahler: In diesem Zusammenhang dürfen wir unsere Bitte um Erteilung von Abbuchungsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Mit der Erteilung einer Bankabbuchungserlaubnis/SEPA-Lastschriftmandat würden Sie dem Markt und sich selbst erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand ersparen.

 

Die hierfür erforderlichen Vordrucke liegen bei der Marktkasse auf bzw. können auch über das Internet abgerufen werden unter

http://www.beratzhausen.com – Rathaus & Verwaltung – Virtuelles Rathaus – Finanzverwaltung – SEPA-Lastschriftmandat