Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.10.2020

 

Am 22.10.2020 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt.
Es wurden im öffentlichen Teil 4  Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer


2.
Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderäte

Herr Manfred Achhammer

Herr Robert Achhammer

Herr Jürgen Friedmann
Herr Georg Fromm
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse

Herr Andreas Kastl

Herr Christian Kraus
Herr Michael Landfried
Frau Bettina Laßleben
Herr Peter Liebl
Herr Sebastian Liedtke
Herr Josef Pilz
Herr Gerhard Rinkes
Herr Christian Scheuerer
Herr Martin Tischler
Herr Josef Weigert jun.

 

Nicht anwesend/entschuldigt waren:

Herr Herbert Gabriel

Herr Tobias Walter

Niederschriftführer

Frau Denise Feuerer
Herr Dieter Kuberski

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.


TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.09.2020, Nr. 1-9

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.09.2020, Nr. 1-9, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:   Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18   


TOP 2 – Vollzug des MGR-Beschlusses „PV-Anlage Kreuth, Aufstellungsbeschluss“.

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat forderte in der Sitzung vom 24.04.2020 weitergehende Informationen zu Speichermöglichkeiten und Trassenführung.Diese Informationen wurden schriftlich geliefert und ein Gesprächstermin angeboten.

Beschluss:

Mit dem Informationsaustausch bezüglich der Stromtrassen und Speichermöglichkeiten gilt der Teilbeschluss vom 24.09.2020 als vollzogen.Der Investor soll, wie angekündigt, weiter einer Innovationsförderung offen gegenüberstehen.

Abstimmungsergebnis:   Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 
 

TOP 3 – Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Sachverhalt:

Gerhard Rinkes als Beauftragter für das gemeindliche Ortsrecht und Denise Feuerer (Verwaltung) wurden in der Sitzung vom 24.06.2020 beauftragt, das komplette Satzungsrecht zu überarbeiten.
In diesem Zug wurde die Hundesteuersatzung überarbeitet und als Entwurf dieser Sitzungsvorlage angefügt.

Beschluss:

a) Der Gebührensatz wird für den ersten Hund auf 40,– € jährlich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:   Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19

b) Der § 6 Abs. 1 wird um Nr. 3 Weiler ergänzt.

Abstimmungsergebnis:   Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der Satzung, mit den vorherig beschlossenen Änderungen, für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) des Marktes Beratzhausen wird als Satzung beschlossen.
Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 25.07.2001 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:   Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19   

Die Satzungsbekanntmachung erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt.


TOP 4 – Hundeanleinverordnung (HAV)

Sachverhalt:

Im Zuge der Überarbeitung des gemeindlichen Ortsrechts wurde auch die Hundeanleinverordnung gesichtet und die Begriffsbestimmungen auf die Hundesteuersatzung abgestimmt.
Hier wurde lediglich der § 2 Abs. 2 HAV geändert. Die komplette Hundeanleinverordnung wurde dem Beschlussvorschlag als Entwurf beigefügt.

Beschluss:

Der diesem Beschluss beigefügte Entwurf der Hundeanleinverordnung (HAV) des Marktes Beratzhausen wird als Satzung beschlossen.
Die Hundeanleinverordnung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundeanleinverordnung vom 11.12.2008 außer Kraft. Diese Verordnung gilt für die Dauer von 20 Jahren.

Abstimmungsergebnis:   Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19  

Die Satzungsbekanntmachung erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt. 

Matthias Beer
1. Bürgermeister