Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2020

 

Am 02.11.2020 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                          Herr Martin Tischler

Herr Michael Landfried                   Herr Josef Weigert jun.

 

Stv. Ausschussmitglieder

Herr Andreas Niebler                      Vertretung für Herrn Andreas Kastl

 

Nicht anwesend/entschuldigt waren

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer

Herr Andreas Kastl

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.10.2020, Nr. 1-9 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.10.2020, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 2 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses im Sachsenweg 31

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben im Sachsenweg 31, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Das Vorhaben wird von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit (wie im Bauantrag vermerkt).

Die Stellplätze sind auf Grundlage der Satzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 9  Gegen: 1  Anwesend: 10 

 

TOP 3 – Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage in der Erzgebirgsstraße 1

Beschluss:

Die Bauvoranfrage soll nach Rücksprache mit den Bauherren unmittelbar als Bauantrag behandelt werden.

Der Markt Beratzhausen erteilt der Bauvoranfrage für die Erzgebirgsstraße 1, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Der Befreiung von den Festsetzungen des BBPl. Zehentberg IV wird zugestimmt.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

geändert beschlossen    Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Anbau einer Veranda, Nutzungsänderung für ein Zweifamilienhaus in der Parsberger Straße 57

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Parsberger Straße sein Einvernehmen und erteilt die Befreiung der Festsetzungen des BBPl.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag für Anbau und Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses im
Triftweg 7c
 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben im Triftweg 7c, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten. Die Form des höher gebauten Flachdaches bedarf einer Nachbesserung und soll als Satteldach gebaut werden.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

geändert beschlossen    Für: 8  Gegen: 2  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Hinterthann

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Hinterthann, 93176 Beratzhausen,
FlNr. 908/1, Gemarkung Beratzhausen vorbehaltlich der landwirtschaftlichen Privilegierung sein Einvernehmen.

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist beim Bauvorhaben zu beachten.

Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung des Bauvorhabens muss seitens des Landratsamtes Regensburg geprüft werden.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 7 – Bekanntgabe Sanierung der Turnhalle in der Gottfried-Kölwel-Grundschule, hier: Vergabe Baureinigung

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen vergibt den Auftrag für das Gewerk Baureinigung im Rahmen der Sanierung der Turnhalle in der Gottfried-Kölwel-Grundschule an die Firma C.D. Heinersdorfer Gebäudereinigung, 93087 Alteglofsheim.

Kenntnis genommen      

 

TOP 8 – Anfragen

Es gab eine Anfrage aus der Fraktion der UB, die gleich beantwortet wurde.

Matthias Beer
1. Bürgermeister