ACHTUNG BITTE UPDATE GANZ UNTEN LESEN!

Der Landkreis Regensburg ist seit heute (25.10.2020) in der sog. Gelbphase auf der Webseite des Gesundheitsministeriums geführt. (45 Inzidenz lt. RKI). d.h. es gelten ab morgen strengere Regeln im Kampf gegen Corona.

Die konkrete Ausgestaltung wurde vom örtlichen Gesundheitsamt leider noch nicht veröffentlicht. (z.B. Plätze mit Maskenpflicht).

Wir verweisen deshalb vorerst auf die allgemeinen Rahmenregeln des Innenministeriums:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 Folgendes:

  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen, auch der Arbeitsstätte, (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten AUCH am Platz. Soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht auch für den Arbeitsplatz.
  • Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

 

In den Gebäuden der Marktgemeinde (Rathaus, Finanzverwaltung, Zehentstadel und Schule) bestand bereits in der Grünphase Maskenpflicht. Wir bitten zukünftig auch um Masketragen am Wertstoffhof (Eine Maskenpflicht kann hier nur vom Landratsamt angeordnet werden.)

Denken Sie bitte verstärkt an die AHA-AL Regeln:

Abstand
Hygiene
Alltagsmaske
App
Lüften


UPDATE: (26.10.2020)

Mittlerweile ist der Landkreis in der Rotphase. Deshalb gilt darüber hinaus (voraussichtlich ab morgen) 

– Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum statt 10)
– Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr (Statt 23:00 Uhr)