Im Rechtsstreit um das sogenannte „Wiendlgrundstück“ hat die Gegenseite „MGR Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG“ (allgemeiner Sprachgebrauch „Norma“) eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt und gleichzeitig eine Fristverlängerung beantragt, welche bis 6.9.2021 vom Gericht bewilligt wurde.
Damit scheint es, dass ein durch zwei Instanzen laufender Rechtsstreit in die dritte langwierige Runde gehen wird.
 
Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte am 27.04.2021 die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 18.02.2020 zurückgewiesen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Marktgemeinde Beratzhausen auch in zweiter Instanz bestätigt wurde.
 
Das sogenannte „Wiendlgrundstück“ wird seit 2017 mit einer „Auflassungsvormerkung“ durch die „MGR Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG“ blockiert.
 
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten die Rechtsauffassung des Marktes Beratzhausen bestätigt, dass das Grundstück ins Eigentum des Marktes Beratzhausen gehört. Leider hat der Rechtsstreit über zwei Instanzen mittlerweile 2,5 Jahre Zeit gekostet und ein schnelles Ende ist nicht absehbar.
 
Für die Marktgemeinde und für mich persönlich bleibt eine Situation, die mich fragend zurücklässt.
An mich werden bereits jetzt Stimmungen herangetragen, die ein verheerendes Meinungsbild über die Gegenseite in Öffentlichkeit widergeben, welches sich mit diesen nun eingeschlagenen Weg sicher nicht verbessern dürfte.
 
Matthias Beer
1. Bürgermeister