Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Kurzinfo zur Grundsteuerreform:

Die Grundstückseigentümer werden in Etappen per Post vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung zu ihrem Grundbesitz abzugeben. Der Versand der Anschreiben mit einigen Informationen erfolgt im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022.

Ab 01.07.2022 bestehen dann folgende Möglichkeiten:

  1. Online über Elster eine Erklärung abgeben (Möglich ab 01.07.2022)
  2. Formular zur Erklärung im Finanzamt abholen (Möglich ab 01.07.2022)
  • Vor dem 01.07.2022 werden keine Formulare ausgegeben und auch Online steht der Dienst im Elster Portal erst ab 01.07.2022 zur Verfügung.

https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform

Sofern man die Erklärung online abgeben möchte, aber bisher auf dem Elster Portal noch kein Benutzerkonto besitzt, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt zu registrieren! Dies geht unter: www.elster.de

So kann man direkt am 01.07.2022 mit der Erklärung loslegen.

Mit seinem eigenen Benutzerkonto besteht auch die Möglichkeit, Erklärungen für seine Angehörigen mit anzugeben!

Es gibt auch ein Erklärvideo:

Hier sind viele Informationen zur Grundsteuerreform einfach & schnell erklärt:

Video zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform in Bayern Kurzform

Grundsteuerreform Info Broschüre

Grundsteuerreform Bayern – Was gehört zur Grundsteuererklärung

Grundsteuerreform Elster Benutzerkonto

Die Grundsteuerreform – Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Checkliste für ein Wohngrundstück