Bekanntmachung Öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 23.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Reitkoppel“ am Zehentberg in der Fassung vom 15.06.2022 mit den in der Marktratssitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung der Unterlagen beauftragt. Beabsichtigt ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Reitkoppel“ und die Begründung liegen im Rathaus Beratzhausen Zimmer 105, Marktstr. 31

vom 25.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022

während der Öffnungszeiten und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende Unterlagen vorhanden:

·         Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Reitkoppel“ in der Fassung vom 15.06.2022 mit Änderungen entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.06.2022 (zeichnerische und textliche Festsetzungen)
·         Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Reitkoppel“ in der Fassung vom 15.06.2022 mit Änderungen entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.06.2022
·         Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan Reitkoppel der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik GmbH vom 20.04.2022

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB und auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter: www.beratzhausen.com – Startseite und Aktuelles – Amtstafel veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Beratzhausen, den 15.07.2022

 

Beer
1. Bürgermeister