Steuern und Gebühren

Informationen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den von der Marktgemeinde Beratzhausen erhobenen Steuern sowie zu den Gebühren für Wasser und Abwasser. Die Beiträge und Steuern tragen dazu bei, dass unsere Gemeinde ihre vielfältigen Aufgaben im Bereich Infrastruktur, Bildung, Daseinsvorsorge und öffentlicher Einrichtungen zuverlässig erfüllen kann. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu jeder Steuerart – mit Informationen zu Zweck, Erhebung, Höhe und den jeweiligen Ansprechpartnern.

Hinweis Daten mit Stand: 10/2025 und alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Satzungen des Marktes Beratzhausen.

Steuern

Grundsteuer

Zweck:
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten und die wesentlich eigensteuerbaren Einnahmequellen einer Gemeinde. Sie wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben wie Straßenbau, Kinderbetreuung, Grünflächenpflege oder Feuerwehrwesen.

Arten:

  • Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

  • Grundsteuer B betrifft bebaute oder bebaubare Grundstücke.

Erhebung:
Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Die Marktgemeinde Beratzhausen setzt lediglich darauf die Grundsteuer fest, erlässt den Steuerbescheid und zieht die Steuer ein. Sollten Sie also den Eindruck haben, dass bei der Bewertung des Grundstückes / Gebäudes Abweichungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Ein großer Teil (ca. 50%) muss von der Gemeinde an den Landkreis Regensburg abgeführt werden.

Höhe:
Die Höhe ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Messbetrag multipliziert mit dem vom Marktgemeinderat beschlossenen Hebesatz:

  • Grundsteuer A: 350%

  • Grundsteuer B: 380%

Ansprechpartner:
Fachbereich Finanz & Personal
Petra Kraus
Telefon: 09493 / 9400-26
E-Mail: petra.kraus@markt-beratzhausen.de

Steuern

Gewerbesteuer

Zweck:
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Sie stellt die wichtigste eigene Einnahmequelle der Gemeinde dar und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Investitionen.

Erhebung:
Das Finanzamt setzt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeinde wendet darauf ihren eigenen Hebesatz an, erstellt den Gewerbesteuerbescheid und zieht die Steuer ein. Ein großer Teil (ca. 50%) muss von der Gemeinde an den Landkreis Regensburg abgeführt werden.

Höhe:
Die Höhe ergibt sich aus dem Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Marktgemeinde Beratzhausen (350%).

Ansprechpartner:
Fachbereich Finanz & Personal
Petra Kraus
Telefon: 09493 / 9400-26
E-Mail: petra.kraus@markt-beratzhausen.de

Steuern

Hundesteuer

Zweck:
Die Hundesteuer wird für das Halten eines Hundes erhoben. Die Einnahmen werden auch zur Deckung der Kosten verwendet die der Allgemeinheit durch das halten der Hunde entstehen (Reinigung). Sie dient neben Einnahmenzwecken auch der Steuerung und Erfassung des Hundebestands.

Erhebung:
Die Anmeldung, Festsetzung und Erhebung erfolgen durch die Gemeinde. Jeder Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Basis hierfür ist die Hundesteuersatzung.

Höhe:
Die Steuer richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde und kann bei bestimmten Rassen erhöht sein.

    1. Hund: 50 € jährlich

    1. Hund: 60 € jährlich

  •       Jeder weitere Hund: 120 € jährlich

  •       Kampfhunde: 500 € jährlich

Ansprechpartner:
Fachbereich Finanz & Personal
Petra Kraus
Telefon: 09493 / 9400-26
E-Mail: petra.kraus@markt-beratzhausen.de

Gebühren

Wasser-
versorgung

Zweck:
Die Wassergebühr dient der Deckung der Kosten für die öffentliche Trinkwasserversorgung – von der Gewinnung und Aufbereitung bis zur Bereitstellung des Wassers für die Haushalte und Betriebe.

Erhebung:
Die Wasserversorgung im Gemeindegebiet Beratzhausen wird durch zwei Verbände sichergestellt:

  • den Zweckverband zur Wasserversorgung Laber-Naab,

  • sowie den Zweckverband zur Wasserversorgung der Eichlberger Gruppe.

Die Abrechnung und Gebührenfestsetzung erfolgen jeweils direkt durch den jeweils zuständigen Verband.

Höhe:
Die genauen Gebührensätze (Verbrauchspreis, Grundpreis) richten sich nach den Satzungen der Verbände. Bitte fragen Sie direkt beim Verband nach.

Ansprechpartner & Adressen:

Gebühren

Abwasser

Zweck:
Die Abwassergebühren dienen der Deckung der Kosten für die Ableitung, Reinigung und umweltgerechte Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Sie finanzieren den Betrieb der öffentlichen Kanalisation, der Pumpwerke und der Kläranlage der Marktgemeinde Beratzhausen.

Erhebung:
Die Gebühren werden jährlich durch den Markt Beratzhausen erhoben. Grundlage ist die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungseinrichtung.

Arten der Gebühren:

  • Schmutzwassergebühr für die Einleitung von häuslichem oder gewerblichem Abwasser in das Kanalnetz.

  • Niederschlagswassergebühr für die Ableitung von Regen- und Oberflächenwasser von bebauten oder befestigten Flächen in die Kanalisation.

Berechnung:
Die Schmutzwassergebühr richtet sich in der Regel nach dem gemessenen Trinkwasserverbrauch.
Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der Größe und Beschaffenheit der versiegelten Flächen auf dem Grundstück berechnet.
Die jeweiligen Gebührensätze ergeben sich aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

Stand 10/2025
Schmutzwassergebühr: 3,70 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,38 Euro je Quadratmeter einleitende Fläche

Abrechnung & Fälligkeit:
Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Es werden Vorauszahlungen geleistet, die quartalsweise fällig sind.

Hinweis zu Beiträgen:
Bei Neubauten, Umbauten oder der erstmaligen Herstellung eines Kanalanschlusses können zusätzlich einmalige Beiträge entstehen.
Bitte wenden Sie sich hierzu frühzeitig an den Fachbereich Plan&Bau, um individuelle Auskünfte zu erhalten.

Ansprechpartner für Gebühren:
Fachbereich Finanz & Personal
Petra Kraus
Telefon: 09493 / 9400-26
E-Mail: petra.kraus@markt-beratzhausen.de