Wer ein Gebäude errichten, ändern oder erweitern möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Der Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Regensburg eingereicht, das für die Genehmigung zuständig ist. Der Markt Beratzhausen wird im Verfahren beteiligt und gibt eine gemeindliche Stellungnahme ab. Grundlage für die Prüfung ist die Bayerische Bauordnung. Mit dem Bauantrag sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen – insbesondere Bauzeichnungen, Lageplan, Berechnungen sowie die Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z. B. Architekt oder Bauingenieur).
Alternativ kann vorab eine Bauvoranfrage gestellt werden, um einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens verbindlich klären zu lassen. Dies empfiehlt sich besonders bei Unsicherheiten zur Bebaubarkeit oder bei Sonderfällen.
Ob ein Bauantrag notwendig ist (z.B. für Garagen, Schuppen oder ähnliches) ist von der Grundfläche oder dem Bruttorauminhalt des Gebäudes abhängig. Informationen sind hierzu im Art. 57 der Bayerischen Bauordnung zu finden. Unser Fachbereich berät sie gerne.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie bei isolierten Befreiungen oder Abweichungen von Bebauungsplänen oder gemeindlichen Satzungen erfolgt die Antragstellung direkt beim Markt Beratzhausen. Erst nach Erteilung der Genehmigung oder Ablauf der Freistellungsfrist darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Onlineverfahren:
Ja. Bauanträge und Bauvoranfragen können digital über das Online-Portal des Landratsamts Regensburg (Link unten) eingereicht werden.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30