Der Markt Beratzhausen erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Realsteuern in Form der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden durch den Marktgemeinderat beschlossen und gelten für das gesamte Gemeindegebiet. Aktuell betragen sie:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 350 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 380 %
Gewerbesteuer: 350 %

Die Hebesätze dienen der Deckung laufender kommunaler Aufwendungen, etwa für Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Änderungen der Hebesätze werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage des Marktes Beratzhausen bekannt gegeben.

Onlineverfahren:
Nein. Auskünfte zu den Hebesätzen oder zu individuellen Steuerbescheiden erteilt der Fachbereich Finanz & Personal.

Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20