Hilfe
Dienstleistung A-Z
Mit unserem Dienstleistungs-A–Z möchten wir Ihnen einen schnellen und verständlichen Überblick über alle Leistungen der Gemeinde bieten – von Meldewesen über Baugenehmigungen bis hin zu Förderprogrammen. In alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier Informationen zu den jeweiligen Themen: Was wird angeboten, wer ist zuständig und ob ein Onlineverfahren möglich ist. So können Sie bequem im Vorfeld prüfen, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist oder ob Sie den Antrag digital starten können. Selbstverständlich können Sie auch persönlich zu uns kommen, auch wenn es ein Onlineverfahren gibt. Nutzen Sie diese Orientierungshilfe als Ausgangspunkt – bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachabteilungen gerne zur Verfügung.
Die Liste wird ständig erweitert.
Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung erhebt die Gemeinde einmalige Beiträge. Diese sogenannten Herstellungsbeiträge dienen der anteiligen Finanzierung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung der Kanalisation und Kläranlagen. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und der bebauten Fläche. Bei Neu- oder Umbauten kann eine Nachveranlagung erforderlich werden. Für den laufenden Betrieb der Abwasserbeseitigung werden zusätzlich Benutzungsgebühren erhoben, die über den Wasserverbrauch abgerechnet werden.
Onlineverfahren:
Nicht notwendig. Die Verwaltung meldet sich automatisch nach Bezugsfertigkeit bei Ihnen.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Diese Gebühren decken die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Kanalisation sowie der Kläranlage. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch – also nach der Menge des bezogenen Trinkwassers. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Zusätzlich können Grundgebühren anfallen, die sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder der Grundstücksgröße richten. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig über den Fachbereich Finanz & Personal. Bei Neubauten oder Nutzungsänderungen sollten Eigentümer prüfen, ob eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist.
Onlineverfahren:
Nein. Änderungen oder Rückfragen zu Abwassergebühren können direkt beim Fachbereich Finanz & Personal gestellt werden.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20
Die Mehrzweckhalle Beratzhausen steht in erster Linie für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. In den übrigen Zeiten kann sie – soweit der Belegungsplan es zulässt – auch von örtlichen Gruppen oder für Veranstaltungen genutzt werden.
Die Nutzung und der Mietpreis richtet sich nach der Satzung über die Verwendung gemeindeeigener Räumlichkeiten und Objekte des Marktes Beratzhausen. Eine vorherige Abstimmung mit der Marktverwaltung ist erforderlich.
Onlineverfahren:
Eine Online-Reservierung oder -Buchung ist derzeit noch nicht möglich, aber in Arbeit. Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich.
Ansprechpartner
Fachbereich Strategie und Orga
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-10
Der Zehentstadel Beratzhausen ist ein historisches Gebäude und zentraler Veranstaltungsort für kulturelle, gesellschaftliche und private Anlässe. Er bietet ein besonderes Ambiente für Konzerte, Ausstellungen, Tagungen oder Feiern.
Eine Anmietung ist grundsätzlich möglich. Die Nutzung und der Mietpreis richtet sich nach der Satzung über die Verwendung gemeindeeigener Räumlichkeiten und Objekte des Marktes Beratzhausen.
Die Vergabe erfolgt durch die Marktverwaltung. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen frühzeitige Reservierungen erforderlich sind.
Onlineverfahren:
Eine Online-Reservierung oder -Buchung ist derzeit noch nicht möglich, aber in Arbeit. Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich.
Ansprechpartner
Fachbereich Strategie und Orga
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-10
Wer ein Gebäude errichten, ändern oder erweitern möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Der Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Regensburg eingereicht, das für die Genehmigung zuständig ist. Der Markt Beratzhausen wird im Verfahren beteiligt und gibt eine gemeindliche Stellungnahme ab. Grundlage für die Prüfung ist die Bayerische Bauordnung. Mit dem Bauantrag sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen – insbesondere Bauzeichnungen, Lageplan, Berechnungen sowie die Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z. B. Architekt oder Bauingenieur).
Alternativ kann vorab eine Bauvoranfrage gestellt werden, um einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens verbindlich klären zu lassen. Dies empfiehlt sich besonders bei Unsicherheiten zur Bebaubarkeit oder bei Sonderfällen.
Ob ein Bauantrag notwendig ist (z.B. für Garagen, Schuppen oder ähnliches) ist von der Grundfläche oder dem Bruttorauminhalt des Gebäudes abhängig. Informationen sind hierzu im Art. 57 der Bayerischen Bauordnung zu finden. Unser Fachbereich berät sie gerne.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie bei isolierten Befreiungen oder Abweichungen von Bebauungsplänen oder gemeindlichen Satzungen erfolgt die Antragstellung direkt beim Markt Beratzhausen. Erst nach Erteilung der Genehmigung oder Ablauf der Freistellungsfrist darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Onlineverfahren:
Ja. Bauanträge und Bauvoranfragen können digital über das Online-Portal des Landratsamts Regensburg (Link unten) eingereicht werden.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Der Bauausschuss ist ein Gremium des Marktgemeinderats, das sich mit allen Themen rund um Bauangelegenheiten, Ortsentwicklung befasst. In den Sitzungen werden unter anderem Bauanträge, Vergaben und städtebauliche Konzepte beraten und entschieden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich – Bürgerinnen und Bürger können also teilnehmen, solange keine vertraulichen Themen behandelt werden. Die Termine und Tagesordnungen werden rechtzeitig im Rathaus, im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde bekannt gegeben.
Onlineverfahren:
Eine Online-Teilnahme oder -Beantragung ist nicht möglich. Aktuelle Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie jedoch online im Ratsinformationssystem oder auf der Website der Gemeinde.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Wenn Sie sich für einen gemeindlichen Bauplatz interessieren, können Sie sich in die Bauplatz-Interessentenliste eintragen lassen. Diese Liste dient der Vormerkung für zukünftige Grundstücksvergaben im Gemeindegebiet. Sobald neue Baugebiete erschlossen oder Grundstücke verfügbar werden, werden die eingetragenen Interessenten frühzeitig informiert. Der Eintrag ist unverbindlich, bildet aber die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Vergabe. Änderungen, etwa bei Ihren Kontaktdaten oder den gewünschten Baugebieten, sollten Sie der Gemeinde rechtzeitig mitteilen.
Onlineverfahren:
Ja. Alternativ können Sie sich an den Fachbereich Plan & Bau wenden.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Ein Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt und bebaut werden dürfen – etwa Gebäudehöhe, Dachform, Bauweise oder Abstandsflächen. Wenn Sie ein Grundstück besitzen, kaufen oder bebauen möchten, sollten Sie vorab prüfen, ob und welcher Bebauungsplan für das Gebiet gilt. Die Einsicht kann im Rathaus im Fachbereich Plan & Bau erfolgen. Viele Bebauungspläne stehen zusätzlich online zur Verfügung und können dort als PDF heruntergeladen werden. Bei Fragen zur Auslegung, zu geplanten Änderungen oder zu Befreiungen unterstützt Sie der Fachbereich gerne.
Onlineverfahren:
Ja. Viele Bebauungspläne sind online einsehbar. Alternativ ist eine persönliche Einsicht im Fachbereich Plan & Bau möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Eine Eheurkunde dient als offizieller Nachweis über die Eheschließung und enthält Angaben zu Ort und Datum der Eheschließung sowie zu den Ehepartnern. Sie wird häufig für Behörden, Versicherungen, Rentenanträge oder Namensänderungen benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, das die Eheschließung beurkundet hat. Bei Heirat nach dem 01.01.2009 ist die die Ausstellung der Urkunde auch in Beratzhausen möglich (Heiratsort muss dann in Bayern liegen). Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Die Beantragung ist bequem online über das untenstehende Formular möglich. Alternativ können Sie die Eheurkunde auch persönlich im Standesamt beantragen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Ein Führungszeugnis dient als Nachweis über mögliche Eintragungen im Bundeszentralregister und wird häufig von Arbeitgebern, Vereinen oder Behörden verlangt – zum Beispiel bei einer Einstellung, ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Genehmigung. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, etwa das private, das behördliche oder das erweiterte Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Sie benötigen dafür ein gültiges Ausweisdokument. Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Nach der Beantragung wird das Dokument in der Regel innerhalb weniger Tage per Post zugestellt. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Der Antrag kann direkt online bei dem unten stehenden Link beantragt werden. Alternativ ist eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro möglich.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben oder selbst etwas verloren haben, sind Sie beim Fundbüro richtig. Gefundene Gegenstände müssen gemäß § 965 BGB beim Fundbüro abgegeben oder gemeldet werden. Dort werden sie registriert und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht, kann der Finder Eigentum an der Sache erwerben. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim Fundbüro eine Verlustanzeige aufgeben. Oft hilft es, möglichst genaue Angaben zum Gegenstand, zum Ort und zum Zeitpunkt des Verlusts zu machen. Gefundene und verlorene Gegenstände werden zentral erfasst und können persönlich oder telefonisch nachgefragt werden.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Bitte melden oder übergeben Sie Fundsachen persönlich im Bürgerbüro oder kontaktieren Sie uns telefonisch, falls Sie etwas verloren haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Eine Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt einer Person und enthält Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Eltern. Sie wird unter anderem für Eheschließungen, Rentenanträge oder Pass- und Ausweisdokumente benötigt. Die Ausstellung kann beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden. Für Geburten nach dem 01.01.2009 ist dies auch beim Markt Beratzhausen möglich (wenn der Geburtsort in Bayern liegt). Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Die Beantragung ist bequem online über das untenstehende Formular möglich. Alternativ können Sie die Urkunde auch persönlich im Standesamt beantragen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden oder Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde bzw. ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Die Abmeldung informiert Behörden wie das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft über die Beendigung Ihrer Tätigkeit. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung als Nachweis der Abmeldung. Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst zeitnah ein, um unnötige Steuer- oder Beitragsforderungen zu vermeiden. Auch bei einer Geschäftsaufgabe ohne Nachfolger ist eine formelle Abmeldung erforderlich. Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten an einer baldigen Umsetzung. Bis dahin bitten wir Sie, das Formular in der Formularsammlung herunterzuladen, auszufüllen und an uns zu senden. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Wer in Deutschland ein stehendes Gewerbe betreiben möchte, muss dieses vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Dazu gehören sowohl Haupt- als auch Nebengewerbe, Einzelunternehmen, Gesellschaften oder Betriebe mit Sitz im Gemeindegebiet. Bei der Anmeldung werden Angaben zur Person, zur Tätigkeit und zum Betriebsstandort benötigt. Die Gewerbeanmeldung dient als Grundlage für weitere Verfahren – etwa die Gewerbesteuererhebung oder die Mitteilung an andere Behörden (Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gewerbearten erlaubnispflichtig sind (z. B. Gastronomie oder Bewachungsgewerbe). Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten an einer baldigen Umsetzung. Bis dahin bitten wir Sie, das Formular in der Formularsammlung herunterzuladen, auszufüllen und an uns zu senden. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Wenn sich in Ihrem bestehenden Gewerbebetrieb Änderungen ergeben – etwa bei der Adresse, dem Tätigkeitsfeld, dem Betriebssitz innerhalb der Gemeinde oder beim Inhaber – muss das Gewerbe umgemeldet werden. Die Ummeldung sorgt dafür, dass alle zuständigen Stellen wie Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft über die neuen Daten informiert werden. Geben Sie bitte alle relevanten Änderungen vollständig an, um Rückfragen oder fehlerhafte Zuordnungen zu vermeiden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Änderung. Bitte melden Sie Änderungen möglichst zeitnah, um spätere Unklarheiten bei Gewerbesteuer oder Korrespondenz zu vermeiden. Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten an einer baldigen Umsetzung. Bis dahin bitten wir Sie, das Formular in der Formularsammlung herunterzuladen, auszufüllen und an uns zu senden. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird häufig von Behörden oder Auftraggebern verlangt – zum Beispiel bei der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, bei öffentlichen Ausschreibungen oder bei bestimmten Selbstständigkeitstätigkeiten. Sie enthält Informationen zu möglichen gewerberechtlichen Verstößen, Bußgeldentscheidungen oder Untersagungen. Die Auskunft kann persönlich im Bürgerbüro beantragt werden; Sie benötigen dazu ein gültiges Ausweisdokument. Alternativ können Sie den Antrag auch bequem online beim Bundesamt für Justiz stellen. Nach der Bearbeitung wird die Auskunft in der Regel direkt an Sie oder an die anfordernde Behörde gesendet. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Der Antrag kann direkt online über den unten stehenden Link gestellt werden. Alternativ ist eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro möglich.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Der Markt Beratzhausen erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Realsteuern in Form der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden durch den Marktgemeinderat beschlossen und gelten für das gesamte Gemeindegebiet. Aktuell betragen sie:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 350 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 380 %
Gewerbesteuer: 350 %
Die Hebesätze dienen der Deckung laufender kommunaler Aufwendungen, etwa für Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Änderungen der Hebesätze werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage des Marktes Beratzhausen bekannt gegeben.
Onlineverfahren:
Nein. Auskünfte zu den Hebesätzen oder zu individuellen Steuerbescheiden erteilt der Fachbereich Finanz & Personal.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20
Wenn Sie keinen Hund mehr halten – etwa durch Abgabe, Verkauf, Tod oder Wegzug – müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen beim Markt abmelden. Die Abmeldung beendet die Steuerpflicht und sorgt dafür, dass keine weiteren Hundesteuerbescheide erstellt werden. Bitte geben Sie bei der Abmeldung den Grund und das Datum der Beendigung der Hundehaltung an. Die Hundemarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben.
Onlineverfahren:
Ja. Die Abmeldung kann online über das untenstehende Formular erfolgen. Alternativ ist eine persönliche Abmeldung im Fachbereich Finanz & Personal möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Markt anmelden. Die Anmeldung dient der Erfassung der Hundesteuer und der Ausstellung einer Hundemarke. Geben Sie bei der Anmeldung bitte Rasse, Alter und den Zeitpunkt der Anschaffung an. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde teilen Sie bitte mit, ob dort bereits Hundesteuer gezahlt wurde. Für bestimmte Hunderassen gelten besondere Vorschriften, über die Sie im Fachbereich Finanz & Personal informiert werden.
Onlineverfahren:
Ja. Die Anmeldung kann bequem online über das untenstehende Formular erfolgen. Alternativ ist auch eine persönliche Anmeldung im Fachbereich Finanz & Personal möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20
Für den Markt Beratzhausen ist Florian Rauscher als bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer zuständig. Er führt die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durch, wie Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten, und achtet auf die Betriebssicherheit von Feuerstätten, Abgasanlagen und Lüftungen. Darüber hinaus berät er Eigentümerinnen und Eigentümer in Fragen rund um Energieeinsparung, Brandschutz und sichere Heiztechnik. Termine können individuell vereinbart werden.
Kontakt:
Florian Rauscher
📞 0160 / 169 5667
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Der Marktgemeinderat ist das zentrale Entscheidungsgremium des Marktes Beratzhausen. Hier werden die wichtigen Themen für unsere Gemeinde beraten und beschlossen – von großen Investitionen über Satzungen bis hin zu Projekten in den Ortsteilen.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Beratungen im Sitzungssaal des Zehentstadels zu verfolgen. Nichtöffentliche Themen werden im Anschluss behandelt.
Die Termine und Tagesordnungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt, im Rathaus-Schaukasten sowie online im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Onlineverfahren:
Eine Online-Teilnahme oder -Beantragung ist nicht möglich. Aktuelle Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie jedoch online im Ratsinformationssystem oder auf der Website der Gemeinde.
Ansprechpartner
Fachbereich Strategie und Orga
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-10
Sobald Ihr neuer Personalausweis von der Bundesdruckerei geliefert wurde, können Sie ihn im Bürgerbüro abholen. In der Regel werden Sie informiert, sobald das Dokument eingetroffen ist. Die Abholung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis oder ein anderes gültiges Identitätsdokument mit. Wenn Sie eine andere Person beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht sowie ihren eigenen Ausweis. Ihr bisheriger Personalausweis wird bei der Aushändigung entwertet.
Onlineverfahren:
Nein. Eine persönliche Abholung im Bürgerbüro ist erforderlich, da das Dokument aus Sicherheitsgründen nur gegen Vorlage eines Ausweises oder mit Vollmacht ausgegeben werden darf.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Ein Personalausweis ist das wichtigste Ausweisdokument für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr. Er dient der Identifikation im Alltag, bei Behörden oder auf Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in vielen weiteren Staaten. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, da Ihre Unterschrift sowie biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) erfasst werden. Für die Beantragung benötigen Sie Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass. Ein eigenes Passbild müssen Sie nicht mitbringen – dieses können Sie bequem am SB-Terminal im Rathaus aufnehmen. Der neue Personalausweis wird von der Bundesdruckerei gefertigt und ist in der Regel nach zwei bis drei Wochen abholbereit. Er ist zehn Jahre gültig (bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre). Der Ausweis ist direkt bei Beantragung zu zahlen (bar oder mit EC-Karte). Aktuelle Gebühren können im Bürgerbüro erfragt werden.
Onlineverfahren:
Leider nicht möglich, da eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich ist (wegen Identitätsprüfung und Fingerabdruckerfassung). Sie können jedoch direkt am SB-Gerät im Rathaus Ihr Foto, Ihren Fingerabdruck und Ihre Unterschrift erfassen, bevor Sie in das Bürgerbüro gehen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Sobald Ihr neuer Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert wurde, können Sie ihn im Bürgerbüro abholen. Die Abholung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit. Wenn Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht sowie ihren eigenen Ausweis. Der bisherige Reisepass wird bei der Aushändigung entwertet.
Onlineverfahren:
Nein. Eine persönliche Abholung im Bürgerbüro ist erforderlich, da das Dokument aus Sicherheitsgründen nur gegen Vorlage eines Ausweises oder mit Vollmacht ausgegeben werden darf.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Ein Reisepass ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der Europäischen Union reisen möchten oder ein Land die Einreise nur mit Passdokument gestattet. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, da Ihre Unterschrift sowie biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) erfasst werden. Für die Ausstellung benötigen Sie Ihren bisherigen Pass oder Personalausweis. Ein eigenes Passbild müssen Sie nicht mitbringen – dieses können Sie bequem am SB-Terminal im Rathaus aufnehmen. Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis fünf Wochen. In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden, der meist innerhalb weniger Tage zur Verfügung steht. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre (bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre). Bitte prüfen Sie vor Auslandsreisen die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes, da einige Staaten eine Mindestgültigkeit des Passes verlangen. Der Pass ist direkt bei Beantragung zu zahlen (Bar oder EC) Aktuelle Gebühren können im Bürgerbüro erfragt werden.
Onlineverfahren:
Leider nicht möglich, da eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich ist (wegen Identitätsprüfung und Fingerabdruckerfassung). Sie können jedoch direkt am SB-Gerät im Rathaus Ihr Foto, Ihren Fingerabdruck und Ihre Unterschrift erfassen, bevor Sie in das Bürgerbüro gehen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Die Rentenberatung und -auskunft erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Dort erhalten Sie umfassende Informationen zu Ihrem Versicherungsverlauf, zu Rentenansprüchen sowie zu Themen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenversorgung. Die Beratung kann telefonisch, online oder persönlich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie im Rathaus gerne mit Kontaktdaten und Informationsmaterial.
Telefon zur Terminvereinbarung: 0800 / 1000 480 15
Email: beratung-regensburg@drv-bayernsued.de
>> Link Rentenversicherung Regensburg
Onlineverfahren:
Ja. Über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung können Sie Auskünfte anfordern, Termine vereinbaren und viele Anliegen digital erledigen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Sperrmüll wird im Landkreis Regensburg von der Firma Pöppel aus Kelheim abgeholt. Eine regelmäßige Abfuhr findet nicht automatisch statt – Sie müssen die Abholung selbst anmelden. Das geht am einfachsten online über die Website www.poeppel.de, wo Sie sowohl die Anmeldung als auch den konkreten Abholtermin erfahren. Alternativ können Sie die Anmeldung telefonisch unter 09441 / 50 560 vornehmen. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang liegen Sperrmüllkarten auch im Rathaus zur Abholung bereit. Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsüblicher Sperrmüll angenommen wird; Bau- und Renovierungsabfälle sind ausgeschlossen.
Mit dem untenstehenden Selbstanlieferungsschein für Sperrmüll können Sie Sperrmüll auch selbst anliefern.
Onlineverfahren:
Ja. Die Anmeldung kann direkt über www.poeppel.de erfolgen. Alternativ sind telefonische oder schriftliche Anmeldungen möglich.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Der Markt Beratzhausen setzt sich für die Belebung des Ortskernes ein. Aus diesem Grund wurde das Kommunales Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen (Programm Ortsgestaltung) sowie zur Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen (Geschäftsflächenprogramm) auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortssanierung aufgelegt. Hier können Maßnahmen im Fördergebiet ggf. gefördert werden. Der Fachbereich berät sie hierzu gerne.
Onlineverfahren:
Nein. Für die Förderung ist eine umfangreiche Beratung notwendig. Wenden Sie sich bitte direkt an die Fachabteilung.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Eine Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis über den Tod einer Person. Sie wird unter anderem für Erbangelegenheiten, Versicherungen, Rentenansprüche oder die Abmeldung von Verträgen benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall beurkundet wurde. Bei Sterbefällen nach dem 01.01.2009 ist die die Ausstellung der Urkunde auch in Beratzhausen möglich (Sterbeort in Bayern). Auf Wunsch kann die Urkunde auch in internationaler Form ausgestellt werden. Zur Beantragung sind Angaben zur verstorbenen Person (Name, Geburtsdatum, Sterbedatum) erforderlich. Antragsberechtigt sind in der Regel nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Die Beantragung ist bequem online über das untenstehende Formular möglich. Alternativ können Sie die Urkunde auch persönlich im Standesamt beantragen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40
Beschädigte Fahrbahnen, Schlaglöcher, lose Gehwegplatten, fehlende oder beschädigte Verkehrsschilder sowie defekte Straßeneinläufe können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Über die Online-Meldung geben Sie Ort, Art des Mangels und – wenn möglich – ein Foto an. Je genauer die Angaben (Adresse, Kreuzung, Fahrtrichtung, Landmarken), desto schneller kann der Bauhof bzw. die Fachabteilung den Schaden finden und priorisieren. Akute Gefahrenstellen (z. B. tiefes Schlagloch, herausstehende Kanaldeckel) sollten zusätzlich telefonisch gemeldet werden, damit sofort abgesichert werden kann. Meldungen zu Straßenbeleuchtung oder Ampeln können ebenfalls erfasst werden; sie werden intern an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Nach Prüfung wird der Mangel je nach Dringlichkeit behoben.
Onlineverfahren:
Ja. Den Mangel können Sie direkt online über das untenstehende Formular melden (inkl. Foto-Upload).
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich, wenn Maßnahmen den öffentlichen Straßenverkehr betreffen – etwa bei Baustellen, Veranstaltungen, Umzügen, Straßensperrungen oder bei der Einrichtung von Halteverbotszonen. Die Anordnung regelt, wie der Verkehr während dieser Zeit geführt oder gesichert wird. Sie stellt sicher, dass die Verkehrssicherheit und der reibungslose Ablauf gewährleistet sind. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da auch Polizei und Straßenverkehrsbehörde beteiligt werden. Für die Bearbeitung sind Lagepläne, Beschilderungspläne und eine genaue Beschreibung der Maßnahme erforderlich.
Onlineverfahren:
In Vorbereitung. Derzeit ist die Beantragung schriftlich oder per E-Mail über den Fachbereich Plan & Bau möglich. Bitte reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ein.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30