Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung erhebt die Gemeinde einmalige Beiträge. Diese sogenannten Herstellungsbeiträge dienen der anteiligen Finanzierung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung der Kanalisation und Kläranlagen. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und der bebauten Fläche. Bei Neu- oder Umbauten kann eine Nachveranlagung erforderlich werden. Für den laufenden Betrieb der Abwasserbeseitigung werden zusätzlich Benutzungsgebühren erhoben, die über den Wasserverbrauch abgerechnet werden.

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Nicht notwendig. Die Verwaltung meldet sich automatisch nach Bezugsfertigkeit bei Ihnen.

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