Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Diese Gebühren decken die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Kanalisation sowie der Kläranlage. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch – also nach der Menge des bezogenen Trinkwassers. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Zusätzlich können Grundgebühren anfallen, die sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder der Grundstücksgröße richten. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig über den Fachbereich Finanz & Personal. Bei Neubauten oder Nutzungsänderungen sollten Eigentümer prüfen, ob eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist.
Onlineverfahren:
Nein. Änderungen oder Rückfragen zu Abwassergebühren können direkt beim Fachbereich Finanz & Personal gestellt werden.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanz & Personal
finanzverwaltung@markt-beratzhausen.de
09493/9400-20