Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben oder selbst etwas verloren haben, sind Sie beim Fundbüro richtig. Gefundene Gegenstände müssen gemäß § 965 BGB beim Fundbüro abgegeben oder gemeldet werden. Dort werden sie registriert und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht, kann der Finder Eigentum an der Sache erwerben. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim Fundbüro eine Verlustanzeige aufgeben. Oft hilft es, möglichst genaue Angaben zum Gegenstand, zum Ort und zum Zeitpunkt des Verlusts zu machen. Gefundene und verlorene Gegenstände werden zentral erfasst und können persönlich oder telefonisch nachgefragt werden.

Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Bitte melden oder übergeben Sie Fundsachen persönlich im Bürgerbüro oder kontaktieren Sie uns telefonisch, falls Sie etwas verloren haben.

Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
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09493/9400-40