Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden oder Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde bzw. ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Die Abmeldung informiert Behörden wie das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft über die Beendigung Ihrer Tätigkeit. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung als Nachweis der Abmeldung. Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst zeitnah ein, um unnötige Steuer- oder Beitragsforderungen zu vermeiden. Auch bei einer Geschäftsaufgabe ohne Nachfolger ist eine formelle Abmeldung erforderlich. Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten an einer baldigen Umsetzung. Bis dahin bitten wir Sie, das Formular in der Formularsammlung herunterzuladen, auszufüllen und an uns zu senden. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
info@markt-beratzhausen.de
09493/9400-40