Wer in Deutschland ein stehendes Gewerbe betreiben möchte, muss dieses vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Dazu gehören sowohl Haupt- als auch Nebengewerbe, Einzelunternehmen, Gesellschaften oder Betriebe mit Sitz im Gemeindegebiet. Bei der Anmeldung werden Angaben zur Person, zur Tätigkeit und zum Betriebsstandort benötigt. Die Gewerbeanmeldung dient als Grundlage für weitere Verfahren – etwa die Gewerbesteuererhebung oder die Mitteilung an andere Behörden (Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gewerbearten erlaubnispflichtig sind (z. B. Gastronomie oder Bewachungsgewerbe). Der Vorgang ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten an einer baldigen Umsetzung. Bis dahin bitten wir Sie, das Formular in der Formularsammlung herunterzuladen, auszufüllen und an uns zu senden. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
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09493/9400-40