Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird häufig von Behörden oder Auftraggebern verlangt – zum Beispiel bei der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, bei öffentlichen Ausschreibungen oder bei bestimmten Selbstständigkeitstätigkeiten. Sie enthält Informationen zu möglichen gewerberechtlichen Verstößen, Bußgeldentscheidungen oder Untersagungen. Die Auskunft kann persönlich im Bürgerbüro beantragt werden; Sie benötigen dazu ein gültiges Ausweisdokument. Alternativ können Sie den Antrag auch bequem online beim Bundesamt für Justiz stellen. Nach der Bearbeitung wird die Auskunft in der Regel direkt an Sie oder an die anfordernde Behörde gesendet. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Onlineverfahren:
Ja. Der Antrag kann direkt online über den unten stehenden Link gestellt werden. Alternativ ist eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro möglich.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
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