Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich, wenn Maßnahmen den öffentlichen Straßenverkehr betreffen – etwa bei Baustellen, Veranstaltungen, Umzügen, Straßensperrungen oder bei der Einrichtung von Halteverbotszonen. Die Anordnung regelt, wie der Verkehr während dieser Zeit geführt oder gesichert wird. Sie stellt sicher, dass die Verkehrssicherheit und der reibungslose Ablauf gewährleistet sind. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da auch Polizei und Straßenverkehrsbehörde beteiligt werden. Für die Bearbeitung sind Lagepläne, Beschilderungspläne und eine genaue Beschreibung der Maßnahme erforderlich.
Onlineverfahren:
In Vorbereitung. Derzeit ist die Beantragung schriftlich oder per E-Mail über den Fachbereich Plan & Bau möglich. Bitte reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ein.
Ansprechpartner
Fachbereich Planen & Bauen
bauamt@markt-beratzhausen.de
09493/9400-30