Abwasserbeseitigung Gebühren

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Diese Gebühren decken die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Kanalisation sowie der Kläranlage. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch – also nach der Menge des bezogenen Trinkwassers. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).

2025-10-24T07:41:44+00:00Oktober 24th, 2025|

Bebauungsplan einsehen (online)

Ein Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt und bebaut werden dürfen – etwa Gebäudehöhe, Dachform, Bauweise oder Abstandsflächen. Wenn Sie ein Grundstück besitzen, kaufen oder bebauen möchten, sollten Sie vorab prüfen, ob und welcher Bebauungsplan für das Gebiet gilt. Die Einsicht kann im Rathaus im Fachbereich Plan & Bau erfolgen.

2025-10-24T07:01:55+00:00Oktober 24th, 2025|

Abwasserbeseitigung Beiträge

Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung erhebt die Gemeinde einmalige Beiträge. Diese sogenannten Herstellungsbeiträge dienen der anteiligen Finanzierung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung der Kanalisation und Kläranlagen. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und

2025-10-23T15:08:52+00:00Oktober 23rd, 2025|

Bauausschusssitzung (Sitzungstermine)

Der Bauausschuss ist ein Gremium des Marktgemeinderats, das sich mit allen Themen rund um Bauangelegenheiten, Ortsentwicklung befasst. In den Sitzungen werden unter anderem Bauanträge, Vergaben und städtebauliche Konzepte beraten und entschieden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich – Bürgerinnen und Bürger können also teilnehmen, solange keine vertraulichen Themen behandelt werden. Die Termine und

2025-10-23T14:45:07+00:00Oktober 23rd, 2025|

Verkehrsrechtliche Anordnung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich, wenn Maßnahmen den öffentlichen Straßenverkehr betreffen – etwa bei Baustellen, Veranstaltungen, Umzügen, Straßensperrungen oder bei der Einrichtung von Halteverbotszonen. Die Anordnung regelt, wie der Verkehr während dieser Zeit geführt oder gesichert wird. Sie stellt sicher, dass die Verkehrssicherheit und der reibungslose Ablauf gewährleistet sind. Der Antrag muss rechtzeitig vor

2025-10-23T14:40:47+00:00Oktober 23rd, 2025|

Städtebauförderung

Der Markt Beratzhausen setzt sich für die Belebung des Ortskernes ein. Aus diesem Grund wurde das Kommunales Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen (Programm Ortsgestaltung) sowie zur Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen (Geschäftsflächenprogramm) auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortssanierung aufgelegt. Hier können Maßnahmen im Fördergebiet ggf. gefördert werden. Der Fachbereich berät sie hierzu

2025-10-23T14:24:04+00:00Oktober 23rd, 2025|

Straßenmangel oder Mangel melden (online)

Beschädigte Fahrbahnen, Schlaglöcher, lose Gehwegplatten, fehlende oder beschädigte Verkehrsschilder sowie defekte Straßeneinläufe können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Über die Online-Meldung geben Sie Ort, Art des Mangels und – wenn möglich – ein Foto an. Je genauer die Angaben (Adresse, Kreuzung, Fahrtrichtung, Landmarken), desto schneller kann der Bauhof bzw. die Fachabteilung den Schaden finden und priorisieren.

2025-10-23T14:41:41+00:00Oktober 23rd, 2025|

Bauplatz Interessentenliste

Wenn Sie sich für einen gemeindlichen Bauplatz interessieren, können Sie sich in die Bauplatz-Interessentenliste eintragen lassen. Diese Liste dient der Vormerkung für zukünftige Grundstücksvergaben im Gemeindegebiet. Sobald neue Baugebiete erschlossen oder Grundstücke verfügbar werden, werden die eingetragenen Interessenten frühzeitig informiert. Der Eintrag ist unverbindlich, bildet aber die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Vergabe.

2025-10-23T14:08:28+00:00Oktober 23rd, 2025|

Bauantrag / Bauvoranfrage (online)

Wer ein Gebäude errichten, ändern oder erweitern möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Der Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Regensburg eingereicht, das für die Genehmigung zuständig ist. Der Markt Beratzhausen wird im Verfahren beteiligt und gibt eine gemeindliche Stellungnahme ab. Grundlage für die Prüfung ist die Bayerische Bauordnung. Mit dem Bauantrag sind alle

2025-10-23T14:08:08+00:00Oktober 18th, 2025|
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