Abwasserbeseitigung Gebühren
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Diese Gebühren decken die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Kanalisation sowie der Kläranlage. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch – also nach der Menge des bezogenen Trinkwassers. Grundlage hierfür ist die kommunale Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).