Hund abmelden (online)

Wenn Sie keinen Hund mehr halten – etwa durch Abgabe, Verkauf, Tod oder Wegzug – müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen beim Markt abmelden. Die Abmeldung beendet die Steuerpflicht und sorgt dafür, dass keine weiteren Hundesteuerbescheide erstellt werden. Bitte geben Sie bei der Abmeldung den Grund und das Datum der Beendigung der Hundehaltung

2025-10-18T14:36:45+00:00Oktober 18th, 2025|

Hund anmelden (online)

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Markt anmelden. Die Anmeldung dient der Erfassung der Hundesteuer und der Ausstellung einer Hundemarke. Geben Sie bei der Anmeldung bitte Rasse, Alter und den Zeitpunkt der Anschaffung an. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde teilen Sie bitte mit, ob

2025-10-18T14:35:44+00:00Oktober 18th, 2025|
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