newsfeed2026-07-24T10:11:23+02:00

Wichtige Info für alle Gartenbesitzer im Landkreis Regensburg

Ab sofort gilt im gesamten Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren: Mähroboter dürfen nachts nicht mehr betrieben werden. Hintergrund ist der zunehmende Schutz heimischer Wildtiere, die gerade in den Abend- und Nachtstunden unterwegs sind und von Mährobotern oft schwer verletzt werden.     Die Zeiten sind je nach Monat unterschiedlich geregelt. Im Mai gilt beispielsweise ein Betriebsverbot von 20.00 Uhr bis 06.20 Uhr. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.     Der Landkreis Regensburg folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen und Städte, die bereits ähnliche Regelungen eingeführt haben.

Arbeitskreis Artenvielfalt Beratzhausen

Treffen des Arbeitskreises Artenvielfalt   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   der neue Marktgemeinderat hat mich in seiner konstituierenden Sitzung zum Referenten für Artenvielfalt und für Aktivitäten im Freien bestimmt. In der vergangenen Marktratsperiode habe ich als Beauftragter für Artenvielfalt den Arbeitskreis Artenvielfalt geleitet. Gemeinsam haben wir sowohl einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung geleistet (z.B. Pfad der Artenvielfalt, Igelvortrag) als auch selbst wertvolle Lebensräume geschaffen (z.B. Hüle Oberndorf, Ausgleichsfläche Rechberg, Blumensamen- und Blumenzwiebelaktionen). Über den Blühpakt Bayern haben wir Fördergelder nach Beratzhausen geholt.   Die Arbeit des Arbeitskreises Artenvielfalt wollen wir auch die kommenden sechs Jahre fortführen. Zur gemeinsamen Ideenfindung für künftige Projekte lade ich daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger für Mittwoch, 10.06.2025, um 19.00 Uhr, in den Zehenstadel ein.   Ich freue mich sehr auf ein zahlreiches Interesse!   Jürgen Friedmann Referent für Artenvielfalt und für Aktivitäten im Freien

Der Markt Beratzhausen dankt

Maiandacht in Oberndorf   Bei der Maiandacht am Doppelkreuz in Oberndorf kam ein Erlös von 300,- Euro durch Spenden zusammen.   Max Bogner übergab letzte Woche im Namen der Oberndorfer den Erlös im Rathaus. Der Betrag wird für den Spielplatzausbau in Oberndorf verwendet.   Ich danke allen, die sich mit so viel Engagement an der Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung beteiligt haben. Ein großer Dank gilt auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die durch ihr Kommen und ihre Spenden dazu beitragen, dass wir zusammen soziale Projekte unterstützen können.   Herzlichen Dank für die Spenden.     Matthias Beer 1. Bürgermeister

Der Fachbereich Planen & Bauen

Steigende Gefahr von Freiflächen- und Waldbränden   Die trockene Witterung der letzten Wochen sowie die anhaltende Bodentrockenheit haben bereits zu Flächenbränden in Bayern geführt. In unserer Region liegt der Waldbrandgefahrenindex  sowie der Graslandfeuerindex derzeit bereits bei der zweithöchsten Warnstufe. Der Markt Beratzhausen weist daher zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf folgende Regelungen zur Vermeidung von Flächenbranden bzw. Waldbränden hin. Hierbei bitten wir insbesondere um Berücksichtigung, dass auch nach Regenfällen insbesondere die Gefahr von Graslandfeuer bereits nach kurzer Trocknungszeit wieder ansteigen kann. Wenn einige Regeln beachtet werden, kann die Gefahr von derartigen Ereignissen jedoch deutlich minimiert werden.   In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober. Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster. Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer. Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden. Müll vermeiden: Weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden. Die Müllvermeidung sollte jedoch bereits aus Gründen des Landschaftsbildes und des Naturschutzes oberstes Ziel sein und gehört zu einem gemeinschaftlichen Miteinander. Melden Sie Waldbrände bzw. Freiflächenbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.   Zur Beobachtung der Waldbrandgefährdung ordnet die Regierung der Oberpfalz zudem situationsabhängig Beobachtungsflüge für besonders gefährdete Bereiche an. Diese werden i. d. R. über die örtliche Presse bekanntgegeben. Derzeit laufen entsprechende Beobachtungsflüge von unterschiedlichen Flugplätzen aus.   Informationen zur aktuellen Gefährdungslage erhalten Sie auch auf dem Internetauftritt des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de mit den Stichworten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex.   Markt Beratzhausen Fachbereich Planen & Bauen

Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Marktes Beratzhausen für das Haushaltsjahr 2026   Auf Grund des Art 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Marktgemeinderat Beratzhausen in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.04.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: I. Haushaltssatzung   § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                      13.796.850 €   und im Vermögenshaushalt          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                       7.084.050 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.   § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.   § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H. b) für die Grundstücke (B) 380 v.H. Gewerbesteuer 350 v.H.   § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.   § 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.   § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.   Beratzhausen, den 27.05.2026 Markt Beratzhausen   Matthias Beer 1. Bürgermeister   II. Das Landratsamt Regensburg hat mit Schreiben vom 11.05.2026, eingegangen am 26.05.2026, Az.: S12-027.13-Ba. mitgeteilt, dass die beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft wurde. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.   III. Die Haushaltssatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO, Art. 26 Abs. 2 GO im Mitteilungsblatt des Marktes Beratzhausen vom 28.05.2026 amtlich bekannt gemacht.   Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Finanzverwaltung des Marktes Beratzhausen, Marktstr. 31, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Finanzverwaltung des Marktes bereitgehalten. (§4 BekV).   Beratzhausen, den 27.05.2026 Markt Beratzhausen   Matthias Beer 1. Bürgermeister

In eigener Sache – Erscheinung Mitteilungsblatt

Doppelausgabe in den Pfingstferien   Aufgrund der Pfingstferien (26.05. bis 05.06.2026) erscheint in der zweiten Ferienwoche KEIN Mitteilungsblatt.   Die Ausgabe vom 28.05.2026 in der Kalenderwoche 22 ist somit eine 14-tägige Doppelausgabe.   Unser nächstes Mitteilungsblatt erscheint nach den Ferien wieder am Donnerstag, 11.06.2026.    Am Freitag, 5. Juni 2026, dem „Brückentag“ nach Fronleichnam, bleiben alle Einrichtungen des Marktes Beratzhausen geschlossen. Der Wertstoffhof bleibt zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.   Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.  

Franzenkircherl

Einladung zur Maiandacht am Franzenkircherl   Am Freitag, den 22. Mai findet am Franzenkircherl um 16.30 Uhr eine Maiandacht statt.     Die Andacht wird gestaltet von unserem Pfarrer Hans Christian Rahm und die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle Beratzhausen.   Nach der Andacht sind Sie herzlich eingeladen zum gemütlichen Beisammensein mit Bratwürstel vom Grill und frischen Getränken.      Nehmen Sie sich einfach an diesem Freitag Zeit für ein stilles Gebet und für diese Maiandacht am Franzenkircherl. Genießen wir diesen neu gestalteten Platz am Eingangstor von Beratzhausen für ein paar Stunden und nutzen diese Gelegenheit für gute Gespräche mit Freunden und Bekannten.   Wir freuen uns auf Ihren Besuch.   Hans Christian Rahm, Pfarrer                                             Herbert Liedtke, 1. ARGE Vors.   Interessengemeinschaft: Josef Eglmeier, Claus Beer, Hans Schardt, Herbert Liedtke, Walter Liedtke, Josef Vogl, Wolfgang Wirth, Reinhard Seidl, Helmut Schmid, Reinhard Paulus (+)

Der Fachbereich Planen & Bauen informiert

Sperrung Oberpfalzstraße / Einschränkungen der Erreichbarkeit am Zehentberg   Auf Grund dringender Rohrleitungsarbeiten an den Wasserversorgungsleitungen durch den Zweckverband Laber-Naab im Bereich der Kreuzung Oberpfalzstraße / Steigerwaldstraße ist dort im Zeitraum von Dienstag, den 26.05.2026 bis voraussichtlich einschließlich Donnerstag, den 28.05.2026 eine Vollsperrung der Oberpfalzstraße im Kreuzungsbereich zur Steigerwaldstraße notwendig.   Die Ein- und Ausfahrt in die folgenden Straßen am Zehentberg ist daher nicht mehr über die Oberpfalzstaße/Staatsstraße möglich. Die Umleitung erfolgt für den genannten Zeitraum über die Rhönstraße und den Schotterweg zum Gewerbegebiet. Der Weg wird nur für den Zeitraum der Baumaßnahme geöffnet und anschließend unverzüglich wieder geschlossen.   Folgende Straßen sind betroffen: Deutschneudorfer Straße, Erzgebirgsstraße, Oberpfalzstraße, Pröllerweg, Rachelweg, Rhönstraße, Riesengebirgsstraße, Sachsenweg, Schlesierstraße, Steigerwaldstraße, Vogtlandstraße   Schwerlastverkehr kann im Bedarfsfall an der Baustelle durchgelassen werden. Mit Verzögerungen ist aber zu rechnen. Die Rettungs- und Einsatzorganisationen werden über die Sperrung ebenfalls informiert.   Die Ein- und Ausfahrt aus der Jurastraße in Richtung Staatsstraße ist weiterhin gewährleistet.   Markt Beratzhausen Fachbereich Planen & Bauen

Marienwallfahrt

33. Marienwallfahrt des Jura-Kreisverbandes Parsberg im BSB 1874 e. V. am 17. Mai 2026 in Beratzhausen   Am Sonntag, den 17.05.2026 treffen sich die ehemaligen Soldaten und Kriegsteilnehmer des Jura-Kreisverbandes zur 33. Marienwallfahrt auf dem Maria-Hilf-Berg, um für die glückliche Heimkehr aus Krieg und Gefangenschaft zu danken und für den Erhalt des Friedens zu beten.   Programm: Bis 09.30 Uhr               Eintreffen der Ortskameradschaft bei der Pfarrkirche St. Peter und Paul 09.45 Uhr                     Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden Wolfgang Burger und 1. Bürgermeister Matthias Beer 10.00 Uhr                     Totenehrung mit Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal, dem „guten Kameraden“ und Böller 10.15 Uhr                     Abmarsch zur Maria-Hilf-Kirche mit anschließendem Gottesdienst   Für die Kameraden, die weniger gut zu Fuß sind, ist ein Fahrdienst eingerichtet, der sie zur Maria-Hilf-Kirche hin und zurück fährt.   Ebenso steht eine Transportmöglichkeit für Fahnen zur Verfügung.   Die Beratzhausener Vereine und die gesamte Bevölkerung sind sehr herzlich zur Teilnahme an der Wallfahrt und zum Dankgottesdienst eingeladen.

Der Markt Beratzhausen dankt

6. Beratzhausener Ehrenfelslauf - ein herausragendes Event   Am vergangenen Samstag freute sich der TSV Beratzhausen, zusammen mit dem Schirrmherrn Bürgermeister Matthias Beer über die Teilnahme von über 650 Läufern, davon 280 Kinder, beim 6. Ehrenfelslauf im idyllischen Tal der Schwarzen Laber. Das Wetter zeigte sich von seiner besten Seite, perfekt für einen Start in das Rennen.   Der Ehrenfelslauf war erneut ein herausragendes Ereignis und ist mittlerweile DAS Highlight im Veranstaltungskalender von Beratzhausen. Gigantische Stimmung, über 650 Teilnehmer und fast 1000 Zuschauer an der Strecke. Wahnsinn was unser TSV hier auf die Beine stellt.  Beratzhausen bleibt fit!   Besonderer Dank gilt dem Organisator Christian Kling und dem TSV Beratzhausen für die großartige Leitung des Events – Eure Arbeit, Planung und Engagement waren spürbar und von unschätzbarem Wert. Ein herzliches Dankeschön geht auch an die rund 80 helfenden Hände, die hinter den Kulissen dafür sorgten, dass alles reibungslos funktioniert hat.   Das Team um Christian Kling präsentierte eine Strecke entlang der Schwarzen Laber, die landschaftlich kaum zu übertreffen ist. Auch in diesem Jahr gab es eine Trail- und Nordic Walking Strecke zur Burgruine Ehrenfels.   Der Verein investierte viel Herzblut in die Veranstaltung und erzielte eine enorme Wirkung für Beratzhausen, die sogar über die Grenzen des Landkreises hinausreicht.   Ein besonderer Dank gilt auch allen freiwilligen Helfern, ohne die eine solche Veranstaltung nicht möglich wäre, sowie den zahlreichen Teilnehmern, die mit ihrem Einsatz und ihrer Begeisterung zum Erfolg beigetragen haben. Wir möchten uns auch bei den Anwohnern für ihr Verständnis und ihre Geduld während des Laufs bedanken.   Wir freuen uns jetzt schon auf den Ehrenfelslauf im kommenden Jahr und darauf, gemeinsam erneut das idyllische Tal der Schwarzen Laber in Bewegung zu erleben.

Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates

Letzten Donnerstag fand die konstituierende Sitzung des Markgemeinderates im Zehentstadel statt.   Fünf neue Mitglieder wurden vereidigt und im Team des Marktrates begrüßt.   Als Stellvertreter des Bürgermeisters wurden gewählt:   Andreas Niebler, 2. Bürgermeister Peter Liebl, 3. Bürgermeister   Ich gratuliere ganz herzlich den neu gewählten und den bereits erneut gewählten Amtskolleginnen und -kollegen. Mein besonderer Glückwunsch gilt dem zweiten und dritten Bürgermeister, die in ihr Amt eingeführt wurden bzw. erneut das Vertrauen erhalten haben.   Ich freue mich auf eine konstruktive, respektvolle und zielorientierte Zusammenarbeit. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Gemeinde transparent, nachhaltig und bürgernah weiterzuentwickeln.   Matthias Beer 1. Bürgermeister    

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“     Der Markt Beratzhausen hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.04.2026 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“in der Fassung vom 23.04.2026 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt Beratzhausen, Nebengebäude Rathaus, Zimmer 105 (Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen), während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.   Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.   Unbeachtlich werden demnach   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,   wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.   Hinweis: Der Bebauungsplan sowie die dazugehörigen Unterlagen können auch im Internet unter https://beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene/ eingesehen werden.   Beratzhausen, 13.05.2026 Matthias Beer 1. Bürgermeister

Information aus dem Rathaus

Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.05.2026   Am 07.05.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 17 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt.   Anwesend waren: 1. Bürgermeister Herr Matthias Beer      Marktgemeinderätinnen/-räte: Herr Robert Achhammer                               Herr Peter Liebl  Frau Sabine Ferstl                                             Herr Ulrich Liebl  Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Sebastian Liedtke  Herr Georg Fromm                                          Herr Tobias Meyer  Herr Herbert Gabriel                                        Herr Andreas Niebler  Frau Birgit Guth                                                 Herr Josef Pilz  Frau Regina Hammerl                                    Frau Rosmarie Pöppl  Herr Andreas Kastl                                           Herr Gerhard Rinkes  Herr Christian Kraus                                          Herr Christian Scheuerer  Herr Michael Landfried                                  Frau Patricia Thaler    Niederschriftführer Herr Andreas Dechant Herr Benedikt Hartl              Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.   TOP 1 - Sitzungseröffnung durch den Ersten Bürgermeister   Der Erste Bürgermeister eröffnet mit einer Ansprache feierlich die konstituierende Sitzung des Gremiums für den Zeitraum 01.05.2026 bis 30.04.2032.   TOP 2 – Vereidigung der neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder   Vereidigung: Die neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder wurden vereidigt.   TOP 3 - Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister   Beschluss: Es werden zwei weitere Bürgermeister gewählt. (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)   Abstimmungsergebnis:   Für: 21  Gegen: 0  Anwesend: 21    TOP 4 - Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin   Wahlergebnis Zum zweiten Bürgermeister ist Andreas Niebler gewählt.   TOP 5 - Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin   Wahlergebnis Zum dritten Bürgermeister ist Peter Liebl gewählt.   TOP 6 - Vereidigung der weiteren Bürgermeister   Im Anschluss daran hat der erste Bürgermeister die gewählte Person gemäß Art. 56a Abs. 3 Satz 2 GO hinsichtlich der Geheimhaltung zu verpflichten. Dies ist entsprechend schriftlich zu dokumentieren.   Kenntnis genommen           TOP 7 Erlass der Geschäftsordnung   Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.   Abstimmungsergebnis:   Für: 21  Gegen: 0  Anwesend: 21    TOP 8 - Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)   Beschluss: Der Markt Beratzhausen erlässt die als Anlage beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung). Der erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung und Bekanntmachung ermächtigt. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und setzt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2020 außer Kraft.   Abstimmungsergebnis:   Für: 21  Gegen: 0  Anwesend: 21    TOP 9 - 2. Änderungssatzung für die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Beratzhausen (KMB) & Bestellung von Verwaltungsräten   Beschluss: Der Marktrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen KMB Kommunal- und Serviceunternehmen im Markt Beratzhausen (KMB).   Als Verwaltungsräte werden alle Mitglieder des Marktrates bestellt.   Abstimmungsergebnis:   Für: 21  Gegen: 0  Anwesend: 21    TOP 10 - Benennung der Fraktionssprecher   Beschluss:   Die im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen benennen nachfolgende Fraktionssprecher bzw. Stellvertreter. Der Gemeinderat wird hiermit über den Sachverhalt unterrichtet.   Fraktionssprecher/ Fraktionssprecherin Stellvertretung CSU Sebastian Liedtke Christian Scheuerer UB Christian Kraus Michael Landfried CWV Robert Achhammer Ulrich Liebl SPD Gerhard Rinkes Patricia

Das Schwimmbad Beratzhausen öffnet seine Pforten

Das Schwimmbad des Marktes Beratzhausen öffnet nächste Woche am Donnerstag, den 14. Mai 2026, um 10.00 Uhr, bei entsprechender Witterung, für die Badesaison 2026 seine Pforten!   Jung und Alt sind zum Besuch unseres schönen Schwimmbades herzlich eingeladen.   Wir wünschen gutes Wetter und eine unfallfreie Badesaison.   Markt Beratzhausen   Ihr Matthias Beer mit dem Freibadteam Saisoneröffnung Donnerstag, den 14. Mai 2026   Badezeiten in den Ferien von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Außerhalb der Ferien Badezeiten täglich von 10.00 – 20.00 Uhr.   Die Saisonkarten sind noch bis Dienstag, 12. Mai, zu den normalen Öffnungszeiten, in der Finanzverwaltung, Marktstraße 31, erhältlich. Oder direkt online bestellbar unter www.berashop.de. Zehner- und Einzeleintrittskarten gibt es an der Schwimmbadkasse. Ab Eröffnung des Schwimmbades sind auch die Saisonkarten nur noch an der Kasse im Schwimmbad erhältlich.     Für die Alterseinstufung ist der 1. Mai der jeweiligen Saison maßgeblich!   Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres bleiben frei!   Ein Tag im Schwimmbad ist ein Urlaubstag! Gesundheit – Freude - Kurzweil – Sport – Spiel – Schlankschwimmen – Erholen – Genießen Wir wünschen Ihnen schönes Badewetter und freuen uns im Schwimmbad Beratzhausen auf Sie!  

Wochen- und Bauernmarkt am Samstag, 09.05.2026

Verlegung des Standortes wegen des Ehrenfelslaufs auf den Parkplatz des alten NETTO-Marktes in der Laaberer Straße   Auf Grund des Ehrenfelslaufs kann der Standort am Essenbügl am Samstag, 09.05.2026, für Besucher des Wochen- und Bauernmarkts nicht genutzt werden.   Der Markt findet an diesem Tag daher ausnahmsweise in der Zeit von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr auf dem Parkplatz des alten NETTO-Marktes in der Laaberer Straße statt.   Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

6. Beratzhausener Ehrenfelslauf am 9. Mai 2026, 13.30 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste aus nah und fern,   zum 6. Beratzhausener Ehrenfelslauf dürfen wir Sie ganz herzlich in Beratzhausen im schönen Tal der Schwarzen Laber begrüßen.   Der Ehrenfelslauf der Breitensportabteilung des TSV Beratzhausen geht in diesem Jubiläumsjahr des TSV Beratzhausen in die sechste Runde und ist ein fester Bestandteil der „BLSV Läufer Cup Serie“, die weitere Läufe in Freystadt, Dietfurt, Velburg, Hörmannsdorf, Parsberg und Seubersdorf umfasst. Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Nordic-Walking-Strecke und eine Trailstrecke zur Burgruine Ehrenfels.   Alle sind willkommen: vom Anfänger, über Fortgeschrittene bis hin zu ehrgeizigen Athleten, von jung bis alt, Bürger aus Beratzhausen oder Gäste aus nah und fern, ob Teilnehmer oder Zuschauer – jeder ist herzlich willkommen.   Es erwarten Sie eine tolle Atmosphäre, jede Menge Spaß und Freude sowie unvergessliche Momente und Erlebnisse in unserer schönen Gemeinde im Tal der Schwarzen Laber.   Verbringen wir gemeinsam bei Kaffee und Kuchen, Schmankerln vom Grill und frischen Getränken gesellige Stunden am Essenbügl.   Nehmen Sie sich für diesen Nachmittag einfach einige Stunden Zeit für die Förderung des Sports in Beratzhausen. Nach der Siegerehrung sind Sie herzlich eingeladen zur "After-Run-Party" im Stadl.  Vielen Dank an unsere Partner, Unterstützer und Helfer, die diese Veranstaltung möglich machen.     Christian Kling                                                                   Matthias Beer                                                    Herbert Liedtke Leiter Breitensport TSV                                                    1. Bürgermeister                                               ARGE-Vorsitzender   Aufgrund der Veranstaltung kommt es zu temporären Sperrungen der Wassergasse und des Alleeweges im Zeitraum von ca. 14.00 bis 17.00 Uhr. Ebenso werden Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet. Wir bitten dies in Rücksicht auf die Sicherheit der Freizeitsportler zu beachten. Die Zufahrt für Rettungsdienste ist selbstverständlich gesichert. Bei der Strecke zur Burgruine Ehrenfels wird die Kreisstraße nach Parsberg überquert. Die örtliche Feuerwehr kümmert sich um die Absicherung des Laufes. Parkplätze finden Sie innerhalb der freigegebenen Flächen am Volksfestplatz, im Bereich der Maria-Hilf-Kirche und am Sportplatz sowie im Bereich des Freibads. Bitte halten Sie die Straßen soweit frei, dass Einsatzkräfte jederzeit durchfahren können und beachten Sie die Weisungen der eingesetzten Ordnungskräfte.

Hinweis der Gemeindekasse

Die zweite Rate 2026 der Grundsteuer, die zweite Rate 2026 Gewerbesteuer- und die zweite Rate Kanalgebührenvorauszahlung ist am 15.05.2026 zur Zahlung fällig.   Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.   An alle bisherigen Barzahler: In diesem Zusammenhang dürfen wir unsere Bitte um Erteilung von Abbuchungsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Mit der Erteilung einer Bankabbuchungserlaubnis/SEPA-Lastschriftmandat würden Sie dem Markt und sich selbst erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand ersparen. Die hierfür erforderlichen Vordrucke liegen bei der Marktkasse auf bzw. können auch über das Internet abgerufen werden unter http://www.beratzhausen.com – Rathaus & Verwaltung – Virtuelles Rathaus – Finanzverwaltung – SEPA-Lastschriftmandat

In eigener Sache – Erscheinung Mitteilungsblatt

Brückentag nach Christi Himmelfahrt   Aufgrund des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ am 14.05.2026 wird das Mitteilungsblatt für die Kalenderwoche 20 bereits am Mittwoch, den 13.05.2026 gedruckt und verteilt.   Abgabeschluss für Anzeigen und Beiträge für das Mitteilungsblatt ist in der Kalenderwoche 20 deshalb bereits am Dienstag, den 12.05.2026, spätestens 14.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.   Hinweis an die Selbstabholer: Die Selbstabholer können das Mitteilungsblatt nur am Mittwoch, 13.05.2026, von 11.00 bis 16.00 Uhr, im Rathaus abholen. Am Freitag bleibt das Rathaus geschlossen.   Am Freitag, 15. Mai 2026, dem „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt, bleiben alle Einrichtungen des Marktes Beratzhausen geschlossen. Der Wertstoffhof bleibt zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.  

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses für den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Oberndorf Südost III“ mit Ankündigung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Billigung der Unterrichtung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB   Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 23.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Oberndorf Südost III“ in der Fassung vom 23.04.2026 gebilligt.   Quelle: GIS Markt Beratzhausen   Das zu überplanende Gebiet liegt in Beratzhausen/Oberndorf angrenzend zur Föhrenstraße, Buchenstraße und Kastanienweg. Beabsichtigt ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. d. § 4 BauNVO.   Der Geltungsbereich (Fläche ca. 5,08 ha) beinhaltet die Fl.Nrn. 1318, 1318/14, 1323, 1322/9, 1321/1, 1322, 1321, 1323/1, 1322/2 (Teilbereich), 1319 (Teilbereich), 1319/1 sowie 1320 (Teilbereich) der Gemarkung Mausheim.   Das Gebiet wird durch folgende Fl.Nrn. der Gemarkung Mausheim umgrenzt:   im Norden:         1318/11, 1318/8, 1318/12, 1318/9, 1318/13, 1318/10 (jeweils Wohnnutzung), 1318/5 (Verkehrsfläche), 1322/6, 1318/2, 1322/5, 1322/7, 1322/8 (jeweils Wohnnutzung), 1323/1 (Verkehrsfläche), 1322/4, 1322/3 (Wohnnutzung),   im Osten:            1322/2 (Land- und Forstwirtschaft), 1320 (Teilbereich, Land- und Forstwirtschaft)   im Süden:            1302, 1319 (Teilbereich) (jeweils Land- und Forstwirtschaft)   im Westen:           1305 (Land- und Forstwirtschaft), 1313/23, 1313/33, 1313/24, 1313/25, 1313/27, 1313/28 (jeweils Wohnnutzung), 1315/2 (Verkehrsfläche), 1318/3, 1318/4 (jeweils Wohnnutzung)   Zu den Vorentwürfen wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) sowie der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.   Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Oberndorf Südost III“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts i. S. d. § 2 Abs. 4 BauGB sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal vom 08.05.2026 bis einschließlich 11.06.2026 veröffentlicht.   Folgende Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:   Baugrundgutachten der Tauw GmbH vom 11.11.2024 Stellungnahme des Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum vom 16.12.2025 Entwässerungskonzept (Vorabzug) der Kehrer Planung GmbH vom 14.12.2023   Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung Zusätzlich werden in der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 11.06.2026 der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die oben genannten Unterlagen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt.   Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich:   Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:     07.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag:                                                          13.00 Uhr – 18.00 Uhr (mittwochs geschlossen)   Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-30) eine Einsichtnahme ermöglicht werden. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief, per Anruf oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden.   Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.   Weiteres Verfahren Die Ergebnisse

Der Fachbereich Planen und Bauen informiert

Die trockene Witterung der letzten Woche hat bereits zu ersten kleineren Flächenbränden in Bayern geführt. In unserer Region liegt der Waldbrandgefahrenindex derzeit bereits bei der zweithöchsten Warnstufe. Der Markt Beratzhausen weist daher bereits frühzeitig zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf folgende Regelungen zur Vermeidung von Flächenbranden bzw. Waldbränden hin. Hierbei bitten wir insbesondere um Berücksichtigung, dass auch nach Regenfällen insbesondere die Gefahr von Graslandfeuer bereits nach kurzer Trocknungszeit wieder ansteigen kann. Wenn einige Regeln beachtet werden, kann die Gefahr von derartigen Ereignissen jedoch deutlich minimiert werden.   In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober. Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster. Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer. Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden. Müll vermeiden: weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden. Die Müllvermeidung sollte jedoch bereits aus Gründen des Landschaftsbildes und des Naturschutzes oberstes Ziel sein und gehört zu einem gemeinschaftlichen Miteinander. Melden Sie Waldbrände bzw. Freiflächenbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.   Zur Beobachtung der Waldbrandgefährdung ordnet die Regierung der Oberpfalz zudem situationsabhängig Beobachtungsflüge für besonders gefährdete Bereiche an. Diese werden i. d. R. über die örtliche Presse bekanntgegeben. Derzeit laufen entsprechende Beobachtungsflüge von unterschiedlichen Flugplätzen aus. Informationen zur aktuellen Gefährdungslage erhalten Sie auch auf dem Internetauftritt des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de mit den Stichworten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex.   Markt Beratzhausen Fachbereich Planen und Bauen

Kurz notiert – Geländer Parsberger Str.

Sanierung des Fußgängergeländers an der Parsberger Straße   Auch bei kleineren Maßnahmen im Ortsbild steckt oft viel Arbeit dahinter – so aktuell beim Fußgängergeländer an der Parsberger Straße, das derzeit Schritt für Schritt instand gesetzt wird.   Zunächst hat unser Bauhof das bestehende Geländer ausgerichtet und die Fundamente neu betoniert, um wieder eine stabile und sichere Grundlage zu schaffen. Im nächsten Arbeitsschritt folgen das Abschleifen der bestehenden Oberfläche, die Grundierung sowie der anschließende Endanstrich in Anthrazit.   Im Anschluss wird zusätzlich ein neuer Holzlattenzaun angebracht, der die Anlage optisch ergänzt und das Gesamtbild wieder aufwertet.   Matthias Beer 1. Bürgermeister

Interessentenaufruf

Parzelle im Baugebiet „Am Hauswinkel“ in Unterpfraundorf   Der Markt Beratzhausen biete im Baugebiet „Am Hauswinkel“ in Unterpfraundorf einen Bauplatz zum Verkauf an. Hierbei handelt es sich um die Parzelle 01. Parzellengröße und Preise Die Parzelle hat eine Größe von 777 m². Verkaufspreis beträgt 162.004,50 €, voll erschlossen inkl. (fiktiver) Beiträge für Straße, Wasser und Abwasser – für die Geschossfläche wird ein fiktiver Betrag von 25% der Grundstücksfläche angesetzt; die tatsächliche Geschossfläche kann erst nach der tatsächlichen Bebauung ermittelt werden. Vergaberichtlinie Es finden die Vergaberichtlinien des Marktes Beratzhausen Anwendung. Diese schaffen eine transparente Reihung der Grundstücksvergabe und haben das Ziel der „zeitnahen Bebauung zur Eigennutzung“. Grundbedingungen: Personen die bereits ein bebaubares Wohngrundstück im Gemeindegebiet Beratzhausen als Eigentum besitzen, sind vom Erwerb eines Bauplatzes ausgeschlossen (§30, §34 BauGB.) Die Käufer verpflichten sich das Grundstück binnen 5 Jahren zu bebauen und anschließend mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. Alle Kriterien und Informationen finden Sie hier: Vergaberichtlinien_Baugebiet_Am_Hauswinkel   WICHTIG: Die Vergabekriterien begründen grundsätzlich keinen Rechtsanspruch eines Bewerbers auf Ankauf eines Grundstücks. Abgabefrist und Kontakt Den Bewerbungsbogen und weitere Informationen zum Verfahren und Bebauungsplan finden Sie hier: Bewerberformular_Am_Hauswinkel Als Abgabefrist gilt Montag, 01.06.2026 / 09:00 Uhr Ansprechpartnerin zum Verfahren und Bebauungsplan ist: Frau Kristin Traubinger, kristin.traubinger@markt-beratzhausen.de Tel. 09493/9400-34

Letzte Marktratssitzung der Wahlperiode

Mit der vergangenen Marktratssitzung ist die sechsjährige Wahlperiode zu Ende gegangen – sechs Jahre intensiver kommunalpolitischer Arbeit, geprägt von vielen Entscheidungen, Herausforderungen und gemeinsamen Projekten für unsere Heimat.   In dieser Zeit stand vor allem eines im Mittelpunkt: ein überfraktioneller, professioneller und zielgerichteter Einsatz für den Markt Beratzhausen. Trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen war die Zusammenarbeit stets von gegenseitigem Respekt, Verlässlichkeit und einem guten persönlichen Miteinander geprägt.   Gerade auf kommunaler Ebene zeigt sich, wie wichtig sachorientiertes Arbeiten über Fraktionsgrenzen hinweg ist. Viele Projekte konnten nur deshalb erfolgreich umgesetzt werden, weil gemeinsam nach Lösungen gesucht und Verantwortung übernommen wurde.   Mit dem Ende dieser Wahlperiode scheiden einige Mitglieder aus dem Marktrat aus und werden künftig nicht mehr Teil des Gremiums sein. Damit endet nicht nur ein politischer Abschnitt, sondern oft auch eine sehr persönliche Weggemeinschaft, die über Jahre hinweg gewachsen ist.   Für den geleisteten Einsatz, die investierte Zeit und das große Engagement zum Wohle unserer Marktgemeinde gilt allen ein aufrichtiger Dank. Kommunalpolitik lebt von Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – oft neben Beruf, Familie und Ehrenamt.   Ich wünsche allen, die nun neue Wege gehen, von Herzen alles Gute – vor allem Gesundheit, persönliches Glück und weiterhin viel Freude an unserer gemeinsamen Heimat.   Matthias Beer

Bekanntmachung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan „Oberndorf Südost III“   Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in der Sitzung vom 23.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Oberndorf Südost III beschlossen.   Geltungsbereich Der Geltungsbereich beinhaltet die Fl.Nrn. 1318, 1318/14, 1323, 1322/9, 1321/1, 1322, 1321, 1323/1, 1322/2 (Teilbereich), 1319 (Teilbereich), 1319/1 sowie 1320 (Teilbereich) der Gemarkung Mausheim.   Das Gebiet wird durch folgende Fl.Nrn. der Gemarkung Mausheim umgrenzt:   im Norden:                            1318/11, 1318/8, 1318/12, 1318/9, 1318/13, 1318/10 (jeweils Wohnnutzung), 1318/5 (Verkehrsfläche), 1322/6, 1318/2, 1322/5, 1322/7, 1322/8 (jeweils Wohnnutzung), 1323/1 (Verkehrsfläche), 1322/4, 1322/3 (Wohnnutzung),   im Osten:                               1322/2 (Land- und Forstwirtschaft), 1320 (Teilbereich, Land- und Forstwirtschaft)   im Süden:                               1302, 1319 (Teilbereich) (jeweils Land- und Forstwirtschaft)   im Westen:                             1305 (Land- und Forstwirtschaft), 1313/23, 1313/33, 1313/24, 1313/25, 1313/27, 1313/28 (jeweils Wohnnutzung), 1315/2 (Verkehrsfläche), 1318/3, 1318/4 (jeweils Wohnnutzung)   Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.     Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Internet unter https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ oder im Rathaus, Nebengebäude, Zimmer 105, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind:   Mo, Di, Do, Fr:     07.30 Uhr – 12.30 Uhr Do zusätzlich:     12.30 Uhr – 18.00 Uhr Verfahrensart Der Bebauungsplans wird im Regelverfahren i.S. d. Baugesetzbuches aufgestellt. Die nächsten anstehenden Verfahrensschritte sind hierbei zeitnah die Beteiligun der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange und Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB:   Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Maßgeblicher Grundgedanke und Leitziel der Planung ist die Absicht des Marktes Beratzhausen, im Gemeindegebiet weitere Wohnbauflächen inkl. zugehöriger sozialer Anlagen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) zu schaffen. Hierbei soll neben Einfamilienhäusern auch die Möglichkeit von Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Durch die Bebauungsplanaufstellung soll ferner eine städtebaulich geordnete Verkehrsstruktur sowie eine angemessene Frischluftschneise geschaffen werden.   Beratzhausen, 30.04.2026                                                               Beer 1. Bürgermeister

Nach oben