Am 23. Mai feiern wir den Tag des Grundgesetzes. Zu diesem besonderen Feiertag wird auch vor dem Rathaus eine Beflaggung angeordnet.
Der Parlamentarische Rat der Bundesrepublik Deutschland verabschiedete das Grundgesetz 1949, welches schließlich am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Ursprünglich wurde dieses Gesetz von den drei westlichen Besatzungsmächten in Auftrag gegeben. Es entstand unter den Eindrücken des Nazi-Terrors und sollte neben den Grundrechten der Menschen auch Abwehrrechte gegenüber dem Staat sichern.
Die Würde des Menschen, Freiheit und die offene Gesellschaft sind Voraussetzung für unsere Gesellschaft.
Das Grundgesetz trägt ganz bewusst den Namen „Grundgesetz“ und nicht Verfassung, da es nur als „Teilverfassung“ bis zur Wiedervereinigung Deutschlands gelten sollte. In der Präambel von 1949 hieß es: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Seit 1990 heißt es nun „Die Deutschen in den Ländern […] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.“
Ein historisches Ziel, dass wir uns an diesem Tag auch vor Augen halten sollten. Vor 71 Jahren legten die Verfasser bereits den Grundstein für ein vereinigtes Deutschland, ohne zu wissen, dass die Teilung sogar noch im Mauerbau und Schießbefehl gipfeln sollte.
In der Verfassungspraxis der Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte. Das Grundgesetz blieb, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten.
In der aktuellen Coronakrise werden die Grundrechte streng diskutiert. Es gilt den Gesundheitsschutz und die Freiheit zusammen zu bringen und nicht gegeneinander auszuspielen.
Wichtig ist aber, dass wir in der Krisenbewältigung weiter zusammenhalten und uns nicht durch falsche Fakten trennen.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Matthias Beer