Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Markt Beratzhausen hat im Jahr 2005 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese gesetzliche Anwendung bedeutete damals ausdrücklich nicht eine zusätzliche Gebühr in der Abwasserbeseitigung, sondern eine Aufteilung der gesamten Kostendeckung auf Schmutzwasserentsorgung auf der einen Seite und Niederschlagswasserbeseitigung auf der anderen. Somit entstand eine, auch in meinen Augen gerechtere Verteilungsweise der Benutzungsgebühren.

Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die in die öffentliche Kanalisation einleitende Fläche. Diese besteht aus der bebauten und/oder versiegelten Grundstücksfläche, welche entweder direkt oder über andere Flächen in den Kanal eingeleitet wird. Zur Gewährleistung der Gerechtigkeit in der Verteilung sind wir deshalb angehalten, in regelmäßigen Abständen die Verteilungsgrundlagen zu aktualisieren.

Wir haben deshalb einen Datenabgleich durchgeführt und festgestellt, dass sich mehrere Flächen im Laufe der Zeit verändert haben, z.B. durch Anbauten, Neubauten, Hofflächen, Einfahrten oder Rückbauten.

Aus diesem Grund müssen wir uns leider in den nächsten Tagen mit einer kleinen bürokratischen Erhebung an einige Haushalte in Beratzhausen wenden.

Die betroffenen Haushalte erhalten Erfassungsblätter, auf denen mein Team und ich Sie bitten, entsprechende Daten zu berichtigen und an uns innerhalb von zwei Wochen zurückzuschicken.

Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns vorab recht herzlich und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Hierbei hilft Ihnen gerne Frau Alkofer täglich von 8 bis 12 Uhr, Herr Paulus oder die Bauverwaltung weiter.

Ihr Matthias Beer
1. Bürgermeister