Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vor ca. zwei Wochen haben Sie die Abrechnung 2018 der Kanalgebühren erhalten. Es gab im Rathaus nur wenige Rückfragen dazu. Danke an Sie für Ihre Geduld und Mithilfe.
Unsere Verwaltung hat nun auch die Abrechnung 2019 fertig und wird diese nächste Woche versenden. Im Zuge der Abrechnung werden gleichzeitig die Vorauszahlungen 2020/2021 angepasst.

Im Falle einer Verminderung der Vorauszahlung wollen wir Ihnen diesen Vorteil sofort mit der Fälligkeit im August zukommen lassen. Dadurch kommt es zu drei verschiedenen Vorauszahlungsbeträgen im Jahr 2020.

Beispiel:

Der Anschlussnehmer hatte bisher z.B. eine Vorauszahlung für 2020 von 400 Euro.

Somit ergab sich bisher folgendes Bild für die Fälligkeiten:

Fälligkeitstermin Betrag in Euro
17.02.2020 (erledigt) 100
15.05.2020 (erledigt) 100
15.08.2020 100
15.11.2020 100

 

Die neue Festsetzung ergibt, dass der beispielhafte Anschlussnehmer im Jahr 2020 auf voraussichtlich 360 Euro Kanalgebühren kommt – also im Schnitt 90 Euro pro Quartal.
Quartal 1 & 2 sind bereits bezahlt. Durch die sofortige Verrechnung in der Augustrate ergibt sich für 2020 folgendes Bild für die Fälligkeiten:

Fälligkeitstermin Betrag in Euro
17.02.2020 (erledigt) 100
15.05.2020 (erledigt) 100
15.08.2020 70
15.11.2020 90

Ab 2021 würde dann der Betrag 4 x 90 Euro ergeben.

Der Ratenplan scheint zwar erst mal etwas verwirrend, schafft aber ab August Klarheit in den Fälligkeitsbeträgen.

Matthias Beer
1. Bürgermeister