Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2020 eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

In diesem Zuge informieren wir aber ganz grundsätzlich, dass Hunde immer (auch schon jetzt) im Steueramt angemeldet werden müssen.

In der neuen Satzung verankerte der Markgemeinderat die Option, dass künftig Hundemarkenkontrollen durchgeführt werden könnten.

 

Zuständig für die Anmeldung ist Frau Feuerer,
Tel. 09493/9400-12 / denise.feuerer@markt-beratzhausen.de.