Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mir ist es persönlich ein Anliegen, dass sie über die wichtigen Themen der Marktgemeinde immer offen und transparent im Bild sind. Deshalb möchte ich Sie hiermit über einen Sachstand nüchtern und sachlich informieren.
Das sogenannte „Wiendlgrundstück“ beschäftigt die Marktgemeinde Beratzhausen seit vielen Jahren. Wie Sie sicher mitbekommen haben, ist das Grundstück derzeit mit einer Auflassungsvormerkung gesperrt.
Der Markt Beratzhausen klagt auf Löschung dieser Auflassungsvormerkung und hat das Verfahren in erster Instanz beim Landgericht Regensburg gewonnen.
Die Gegenseite hat mit dem Oberlandesgericht Nürnberg die nächste Instanz gerufen.
Dieses Gericht hat uns leider in einer Verfügung mitgeteilt, dass das zuständige Referat frühstens erst wieder ab 01.12.2020 besetzt ist und das Verfahren bis dorthin nicht bearbeitet werden kann.
Für uns bedeutet das leider, dass der unbefriedigende Zustand in diesem Jahr nicht gelöst werden kann.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr Matthias Beer