Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.10.2020

 

Am 05.10.2020 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer                 Herr Michael Landfried

Herr Jürgen Friedmann                   Herr Peter Liebl

Herr Georg Fromm                            Herr Christian Scheuerer

Herr Andreas Kastl                            Herr Josef Weigert jun.

 

Stv. Ausschussmitglieder

Herr Andreas Niebler                       Vertretung für Herrn Manfred Achhammer

Herr Tobias Walter                            Vertretung für Herrn Martin Tischler

 

Nicht anwesend/entschuldigt waren

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer

Herr Martin Tischler

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.09.2020, Nr. 1-10

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.09.2020, Nr. 1 – 10, werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

Top 2 – Allgemeine Informationen

 

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

 

  • Für den Ausbau der Ortsstraße Triftweg wurde vom zuständigen IB Wöhrmann ein Zeitplan erfasst. Vergabe vorraussichtlich im November 2020. Fertigstellungstermin „bis 29.10.2021“.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 3 – Bekanntgabe der Straßenumbenennung Riesengebirgsweg

 

Sachverhalt:

Bei der Ausweisung des Baugebiets Zehentberg V wurde der Riesengebirgsweg von einer nachgelagerten Stelle versehentlich als Riesengebirgsstraße erfasst. Das Problem existiert seit mehreren Jahren und wurde bisher hingenommen.

 

Mit der zunehmenden Digitalisierung stellt es jedoch ein Problem dar (z.B. Navigationssysteme, Webformulare, Adressdatenbanken, …).

 

Die Straße wurde deshalb grundsätzlich in die Riesengebirgsstraße umbenannt.

 

Beschluss:

Die Straßenumbenennung wurde zur Kenntnis genommen und bestätigt.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 4 – Bekanntgabe Eilgeschäft Brunner Stefan auf Neubau eines Wohnhauses mit Garagen

 

Beschluss:

Das Eilgeschäft mit Änderungsbeschluss zum Vorhaben  auf Änderung einer Bauvoranfrage zu einem Bauantrag gilt hiermit als bekannt gegeben.

 

Kenntnis genommen      

TOP 5 – Freistellungsantrag  auf Errichtung eines Trockenmörtellagers

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben  auf Errichtung eines Trockenmörtellagers in der Industriestr. 20 sein Einvernehmen. Die Genehmigungsfreistellung muss von der zuständigen Fachbehörde geprüft werden.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauantrag  auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben  auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau für das bestehende Wohnhaus sein Einvernehmen.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 11  Persönlich beteiligt: 1 

 

TOP 7 – Bauantrag  auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben  auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Sachsenweg, 93176 Beratzhausen (Zehentberg VI) und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur teilweise sein Einvernehmen.

 

Für die geplante Position der Garage außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen und die Betondachsteine in Anthrazit wird das Einvernehmen erteilt.

Die Planung des Erkers muss nachgebessert und mit einer der im Bebauungsplan konformen Dachformen gebaut werden.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

geändert beschlossen    Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Bauantrag  auf Einbau einer Garage in einen vorhandenen Stall

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben  auf Einbau einer Garage in einen bestehenden Stall sein Einvernehmen. Der Brandschutz muss für das geplante Vorhaben nachgewiesen und beachtet werden.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Anfragen

Es gab mehrere Anfragen aus den Fraktionen der CSU und CWV, die gleich beantwortet wurden.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister