Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.12.2020

 

Am 07.12.2020 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen keine Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1.Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                          Herr Martin Tischler

Herr Andreas Kastl                            Herr Josef Weigert jun.

 

Niederschriftführer

Frau Annalena Fromm

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.11.2020, Nr. 1-8

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.11.2020, Nr. 1 – 8, werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und eines Holzschuppens bzw. Garage im Vogelherdweg

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen stimmt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Vogelherdweg auf der Flurnummer 21/5 zu. Für den Bau eines Holzschuppens bzw. einer Garage auf der Flurnummer 21/6 muss eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB durch das Landratsamt geprüft, sowie ein räumlich näherer Bezug zur Flurnummer 21/5 hergestellt werden.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

geändert beschlossen    Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 3 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Michael-Wiendl-Str. 10

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauantrag für die Michael-Wiendl-Str. 10, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Der Befreiung von den Festsetzungen des BBPl. Hinter der Kapellenbergstraße wird zugestimmt.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Erweiterung bzw. Aufstockung eines Anbaus in der Sudetenstr. 26

 

Beschluss:

 

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauantrag für die Sudetenstr. 26, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Von einem Einfügen in die Umgebungsbebauung kann ausgegangen werden. Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind grundsätzlich zu beachten.

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag für den Anbau an ein Einfamilienhaus in Hardt 26

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Hardt 26, 93176 Beratzhausen auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zur Nutzung als Musikraum und Einliegerwohnung sein Einvernehmen.

 

Das Einfügen in die Umgebungsbebauung muss beachtet werden.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Niesaß

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Niesaß, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.

 

Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB muss geprüft werden.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Steigerwaldstr. 22

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Steigerwaldstr. 22, 93176 Beratzhausen (Zehentberg VI) und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des BBPl. sein Einvernehmen.

 

Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Bauantrag auf Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Garage, Einbau eines Zwerggiebels in der Sudetenstr. 32

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Sudetenstr. 32, 93176 Beratzhausen auf Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Garage und Einbau eines Zwerggiebels sein Einvernehmen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 11  Persönlich beteiligt: 1 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister