Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.12.2020
Am 07.12.2020 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen keine Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1.Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Michael Landfried
Herr Robert Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Jürgen Friedmann Herr Christian Scheuerer
Herr Georg Fromm Herr Martin Tischler
Herr Andreas Kastl Herr Josef Weigert jun.
Niederschriftführer
Frau Annalena Fromm
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.11.2020, Nr. 1-8
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.11.2020, Nr. 1 – 8, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 2 – Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und eines Holzschuppens bzw. Garage im Vogelherdweg
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen stimmt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Vogelherdweg auf der Flurnummer 21/5 zu. Für den Bau eines Holzschuppens bzw. einer Garage auf der Flurnummer 21/6 muss eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB durch das Landratsamt geprüft, sowie ein räumlich näherer Bezug zur Flurnummer 21/5 hergestellt werden.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
geändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 3 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Michael-Wiendl-Str. 10
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauantrag für die Michael-Wiendl-Str. 10, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen. Der Befreiung von den Festsetzungen des BBPl. Hinter der Kapellenbergstraße wird zugestimmt.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 4 – Erweiterung bzw. Aufstockung eines Anbaus in der Sudetenstr. 26
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauantrag für die Sudetenstr. 26, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.
Von einem Einfügen in die Umgebungsbebauung kann ausgegangen werden. Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind grundsätzlich zu beachten.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 5 – Bauantrag für den Anbau an ein Einfamilienhaus in Hardt 26
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in Hardt 26, 93176 Beratzhausen auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zur Nutzung als Musikraum und Einliegerwohnung sein Einvernehmen.
Das Einfügen in die Umgebungsbebauung muss beachtet werden.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 6 – Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Niesaß
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Niesaß, 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.
Ein Einfügen in die Umgebungsbebauung ist zu beachten.
Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB muss geprüft werden.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 7 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Steigerwaldstr. 22
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Steigerwaldstr. 22, 93176 Beratzhausen (Zehentberg VI) und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des BBPl. sein Einvernehmen.
Der Stellplatzbedarf ist auf der Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen bzw. abzulösen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 8 – Bauantrag auf Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Garage, Einbau eines Zwerggiebels in der Sudetenstr. 32
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben in der Sudetenstr. 32, 93176 Beratzhausen auf Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Garage und Einbau eines Zwerggiebels sein Einvernehmen.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. an leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 11 Persönlich beteiligt: 1
Matthias Beer
1. Bürgermeister