Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Satzung über die Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten des Marktes Beratzhausen beschlossen.

Diese tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.

Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr

bis zum 12.02.2021 öffentlich aus und ist auf der Homepage unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht/nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Objekten einsehbar.

Während der coronabedingten Schließung des Rathauses liegt eine Ausfertigung der Satzung auch im Eingangsbereich der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus. Dieser Bereich ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

Beratzhausen, den 15.01.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister


Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Vereinsfördersatzung beschlossen.

Diese tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Eine Ausfertigung der Satzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten

Mo bis Fr.:                                            07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do.:                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr

bis zum 12.02.2021 öffentlich aus und ist auf der Homepage unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht/vereine/vereinsfördersatzung einsehbar.

Während der coronabedingten Schließung des Rathauses liegt eine Ausfertigung der Satzung auch im Eingangsbereich der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus. Dieser Bereich ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

Beratzhausen, den 15.01.2021

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister