FFP2 Masken für Angehörige von Pflegebedürftigen

Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den pflegenden Angehörigen eine Million FFP2-Schutzmasken in Bayern kostenfrei zur Verfügung.

 

Diese werden über die Landkreise an die jeweiligen Gemeinden verteilt und können dort abgeholt werden.

 

Ab kommenden Montag, 25.01.2021, ist es daher möglich, einen Termin bei der Gemeinde zu vereinbaren. Zuständig für die Terminierung und Ausgabe im Rathaus ist Frau Gerlinde Walter.

 

Folgende Kriterien sind zu beachten:

 

  • Terminvereinbarung zur Abholung telefonisch bei Frau Walter (Tel. 9400-15 oder 9400-0)
  • Es werden jeweils 3 Schutzmasken an die Hauptpflegperson gegen Unterschrift ausgehändigt
  • Notwendig ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung

 

FFP2-Schutzmasken für Bedürftige

 

Die Ausgabe der FFP2-Schutzmasken an Angehörige von Pflegebedürftigen ist nicht zu verwechseln mit der kostenlosen Ausgabe von Masken an Bedürftige (Bezieher von ALG II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder Hilfe zum Lebensunterhalt).

 

Diese können nicht bei den Gemeinden abgeholt werden, sondern werden direkt von den jeweiligen Jobcentern bzw. Sozialhilfeämtern der Landkreise per Post versandt.